Strenge Richtlinien:Investoren in der Pflicht

Stadtrat beschließt Grundsätze der Dachauer Baulandentwicklung

Die Große Kreisstadt kann nun endlich ihre Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung in Kraft setzen. Einstimmig beschloss der Stadtrat, das fertige Konzept umzusetzen. Damit ist nun sicher gestellt, dass Investoren, die Baurecht erhalten, sich an entstehenden Folgekosten durch den Zuzug wie der Einrichtung von Kindergärten und Schulen finanziell beteiligen müssen. Außerdem müssen sie jeweils einen Anteil Sozialwohnungen schaffen. Als sozialgerechte Bodennutzung wird dieses Konzept in München bereits seit Jahrzehnten angewendet. "Es kommt etwa zehn Jahre zu spät", sagte Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) in der Stadtratssitzung. "Aber besser spät als nie."

Besonders zufrieden ist die Fraktion Bündnis für Dachau. Sie hatte bereits seit der Jahrtausendwende für dieses Projekt gekämpft. Tatsächlich hatte es Vorgängermodelle gegeben; die Richtlinien waren aber teils so lax formuliert, dass Bauherren sie leicht umgehen konnten. Einen Grundsatzbeschluss dazu, solche Grundsätze aufstellen zu lassen, hatte es bereits vor vier Jahren unter Oberbürgermeister Peter Bürgel (CSU) gegeben. In der Amtszeit Hartmanns wurde es nun umgesetzt. Voraus gingen viele Beratungen in den Ausschüssen, sowie umfassende juristische Prüfungen, auch durch die EU. Vorgesehen sind nämlich auch Vergünstigungen für Einheimische - es musste geprüft werden, ob diese gegenüber anderen Bauherren nicht zu stark bevorteilt werden.

Das größte Bauvorhaben, bei denen die Grundsätze zur Anwendung kommen werden, wird das MD-Gelände sein. Grundsätzlich wird es alle Bauherren treffen, die mehr als 500 Quadratmeter Geschosswohnungsfläche schaffen. Jeweils 30 Prozent sollen geförderter Wohnraum werden: zwei Drittel Sozialwohnungen, ein Drittel vergünstigter Wohnraum für Geringverdiener nach dem Dachauer Modell. Dass Investoren ausreichend Gewinn verbleibt, wird vertraglich sicher gestellt.

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