Gartenlauben-Prozess:Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil im Prozess um den Tod von sechs Jugendlichen durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung in einer Gartenlaube ist rechtskräftig. Keiner der Prozessbeteiligten habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg. Die Richter hatten den Besitzer des Gartenhäuschens und Vater zweier Opfer Ende Oktober zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod der Teenager verschuldet hatte. Er hatte im Technikraum des Gartenhäuschens einen benzinbetriebenen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen war. Weil zudem eine von ihm gebastelte Abgasleitung zusammengebrochen war, konnte sich das tödliche, geruchlose Gas unbemerkt in der Hütte bei Arnstein (Landkreis Main-Spessart) ausbreiten.

© SZ vom 11.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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