Drittes Geschlecht:Mann, Frau, divers

Toiletten, Sportunterricht, Stellenanzeigen - was das Karlsruher Urteil zur Intersexualität im Alltag alles verändern könnte.

Von Roland Preuss

Die Toiletten sind nur ein plakatives Beispiel dafür, was sich nun alles ändern könnte. Jetzt, da das Bundesverfassungsgericht ein drittes Geschlecht anerkannt hat, jenseits von Mann und Frau. Müssen diese Menschen nicht eigene Räume erhalten, für WCs, Duschen, zum Umziehen? Natürlich ist das alles geregelt in Deutschland, etwa in der Arbeitsstättenverordnung, die bisher in Büros oder Fabriken Toilettenräume fordert "für Männer und Frauen getrennt". Das muss nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern nun ergänzt werden. In den USA verordnete der damalige Präsident Barack Obama den Schulen schon vergangenes Jahr, solche Räume einzurichten.

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch im Fall eines Intersexuellen, der sich behördlich weder als männlich noch als weiblich etikettieren lassen wollte, entschieden: Auch in deutschen Amtsstuben muss eine dritte geschlechtliche Identität akzeptiert werden. Das betrifft zunächst das Personenstandsrecht, Geburtsurkunden etwa, berührt aber letztlich noch viel mehr Bereiche. Denn, so das Gericht: Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich eine rechtliche Ungleichbehandlung von Menschen wegen ihres Geschlechts - auch bei einem dritten.

Da tut sich ein weites Feld auf: Was passiert mit nach Jungen und Mädchen getrenntem Sportunterricht? Was bei Vereinsmitgliedschaften, die männlich oder weiblich unterscheiden? Was bei Sportwettkämpfen? "Warum sollte es etwa in der Leichtathletik nicht drei Weltmeister über 100 Meter geben?", fragt der Bundesverband Intersexueller Menschen.

Besonders heikel dürfte es bei Stellenanzeigen werden. Schon heute ist jede Formulierung verboten, die Frauen oder Männer benachteiligt. Gesucht wird längst nicht mehr eine Stelle als "Putzfrau" oder "Ingenieur", sondern eine "Reinigungskraft" und ein "Ingenieur (männlich/weiblich)". Da es nun ein drittes Geschlecht gebe, reiche das nicht mehr, sagt Martin Nebeling, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Bird & Bird. Denn laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz gelte: Wer ein Geschlecht nicht nenne, setze sich dem Verdacht aus, dieses zu diskriminieren - und riskiere empfindliche Schadensersatzforderungen. "Darauf kann man sich nach dem Karlsruher Beschluss sofort berufen." Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), staatlicher Hüter der Gleichbehandlung, rät schon mal zur Vorsicht. "Die Arbeitgeber sollten darauf achten, Personen mit einem dritten Geschlecht nicht auszuschließen", sagt ADS-Chefin Christine Lüders.

Wie soll man das anstellen? Den Juristen fehlen da noch die Worte. Ein Ingenieur "männlich/weiblich/inter"? Die Kläger in Karlsruhe hatten solch einen Eintrag als "inter" oder "divers" verlangt, der Deutsche Ethikrat hatte "anders" vorgeschlagen. Doch das Gericht hat keine Vorgaben gemacht. Es ist ein Feld verbaler Empfindlichkeiten, auf denen man leicht ahnungslos herumtrampeln kann.

In US-Schulen sieht man allerlei Varianten. Auf WC-Türen steht "inclusive", "geschlechtsneutral" oder "Whichever" (Wer auch immer) - und darüber schon mal eine Figur, die nur auf einer Seite einen Rock hat.

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