Polizei:Der Staat darf nicht als anonyme Macht auftreten

In Bayern tragen die Beamten nicht solche Nummern wie ihr Kollege aus Hessen. (Foto: dpa)

Bei polizeilichen Spezialkräften weiß der Bürger nicht, mit wem er es zu tun hat, obwohl sie mitunter sogar körperliche Gewalt anwenden. Dass es keine Kennzeichnungspflicht gibt, ist falsch und gefährlich.

Kommentar von Thomas Schmidt

Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sondereinheiten ist zwingend notwendig. Dass es sie in Bayern noch immer nicht gibt, schadet nicht nur dem Bürger, sondern auch der Polizei selbst. Acht Bundesländer haben das erkannt, Bayern nicht.

Die Staatsregierung behauptet, eine Kennzeichnung stelle Polizisten unter Generalverdacht. Dieselbe Regierung lässt intransparente Datenbanken über vermeintlich problematische Fußballfans erstellen und macht sich für anlasslose Vorratsdatenspeicherung stark.

So viel zum Thema Generalverdacht. Und kein Polizist stünde als Privatperson am Pranger, wenn er eine Nummer an der Uniform trüge - erst recht nicht, wenn solche Nummern bei jedem Einsatz neu verteilt werden.

Der Staat darf seinen Bürgern nicht als anonyme Macht gegenüberstehen. Vom Arbeitsamt bis zum Gericht: Bei jedem Behördenakt ist nachvollziehbar, mit welcher Person man es zu tun hat. Es gibt keine Berechtigung, ausgerechnet USK-Beamte, die im Dienst mitunter körperliche Gewalt ausüben, von dieser Regel auszunehmen. Die Kombination aus Macht und Anonymität führt zu Ohnmacht und Misstrauen.

Opfern von Polizeigewalt ist es kaum zu verübeln, wenn sie den Vorwurf erheben, der Korpsgeist der Einsatzkräfte verhindere eine saubere Aufklärung - so wie es die verprügelten Löwen-Fans taten, die nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht bekommen haben. Man muss nicht unterstellen, dass hier absichtlich schlampig ermittelt wurde, um das Ergebnis frustrierend zu finden.

© SZ vom 11.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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