Ermittlungen:Steuerfahnder durchsuchen Chefetage bei VW

Ermittlungen: VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh (rechts im Bild) neben dem Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller.

VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh (rechts im Bild) neben dem Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller.

(Foto: AFP)
  • Erneut gibt es Durchsuchungen bei VW - diesmal in den Büros des Aufsichtsrats und Betriebsrats.
  • Im Mai war bereits bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig in der Frage ermittelt, ob der Betriebsratschef überhöhte Zahlungen erhalten hat.
  • Bei einer unangemessen hohen Vergütung könnte VW zu hohe Betriebsausgaben angesetzt und damit zu wenig Steuern gezahlt haben.

Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben am Dienstag Büros in der Chefetage und beim Betriebsrat von Volkswagen durchsucht. Die Ermittler hätten sich die Büros von Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, Finanzvorstand Frank Witter und Personalvorstand Karlheinz Blessing vorgenommen, erklärte ein VW-Sprecher am Dienstagabend. Es seien Akten und Computer beschlagnahmt worden. "Hintergrund sind die angeblich überhöhten Zahlungen an Betriebsratschef (Bernd) Osterloh", ergänzte der Sprecher. Auch das Büro Osterlohs sei durchsucht worden.

Im Mai war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig in diesem Fall gegen Manager wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Eine andere Person mit Kenntnis des Vorgangs erklärte, die Steuerfahnder gingen mit der Durchsuchung dem Verdacht der Steuerhinterziehung nach. Denn bei unangemessen hoher Vergütung für den Betriebsratschef könnte VW zu hohe Betriebsausgaben angesetzt und damit zu wenig Steuern gezahlt haben. Sprecher des Betriebsrats und der Staatsanwaltschaft Braunschweig waren nicht unmittelbar zu einer Stellungnahme zu erreichen. Die Ermittlungen der Strafverfolger wegen des Verdachts der Untreue gegen Blessing und drei weitere Personalmanager waren im Mai bekannt geworden.

Damals hatte Osterloh erklärt, in der Spitze bis zu 750 000 Euro im Jahr verdient zu haben. Sein Gehalt werde vom Unternehmen festgelegt und entspreche dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat hatte erklärt, Osterloh sei korrekt eingruppiert worden. Die Vergütung für freigestellte Betriebsräte richtet sich nach dem Gehalt, das bei vergleichbarer Laufbahn und Verantwortung in einem Unternehmen gezahlt wird. Der Betriebsratschef selbst gelte als Zeuge, nicht als Beschuldigter, ergänzte der VW-Sprecher. Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine Strafanzeige.

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