Innere Sicherheit:Islamist fliegt trotz Fußfessel nach Griechenland

Elektronische Fußfessel

Trotz Fußfessel konnte Hussein Z. sich ins Ausland absetzen - ganz legal.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)
  • Ein 35-jähriger Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, konnte anscheinend trotz Überwachung per Fußfessel ungehindert ein Flugzeug besteigen und Deutschland verlassen.
  • Da eine Überwachung per Fußfessel im Ausland nicht gestattet ist, wurde das Signal von den deutschen Behörden abgestellt.
  • Hussein Z. kam im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland und lebte seitdem in Bayern.

Von Ronen Steinke, Berlin

Nur ein einziger islamistischer Gefährder in Deutschland trug bislang eine elektronische Fußfessel, seitdem dieses neue Mittel der Überwachung im Sommer gesetzlich eingeführt worden war. Es war ein 35-jähriger Syrer, Hussein Z. Im Jahr 2015 kam er als Flüchtling ins Land. Seitdem lebte er in Bayern, fiel mit verschiedenen Drohungen und Schlägen gegen die Mitbewohner seines Flüchtlingsheims in Aschaffenburg auf und mit wirren Äußerungen von der Sorte, er habe schon mal Menschen getötet. Seit dem Herbst ließ ihn die bayerische Polizei deshalb mit einem Peilsender beobachten. Wie sich nun herausstellt, hat Hussein Z. trotzdem ungehindert ein Flugzeug besteigen und Deutschland verlassen können.

Nach Informationen der SZ verschwand er so schon am 11. Oktober von der Bildfläche: Mehrere Stunden lang hatte die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Bad Vilbel keine Signale von seiner Fußfessel empfangen. Normalerweise können die Beamten dort eine Person bis auf zwei Meter genau orten. Die nächste Ortung gelang ihnen erst wieder am Flughafen Athen. Da eine Überwachung per Fußfessel im Ausland nicht gestattet ist, wurde das Signal abgestellt.

Bemerkenswert ist, dass der ganze Vorgang durchaus nach Vorschrift verlief. Hussein Z. war erst am 4. Oktober in Bayern aus polizeilichem Gewahrsam entlassen worden. Bevor er sich zum Flughafen Hamburg begab, holte er sich von den ihn überwachenden Staatsschützern des Polizeipräsidiums Unterfranken die Genehmigung. Er wolle zu seinem kranken Sohn in der Türkei. Hinterher nahm er sogar wieder den Telefonhörer in die Hand, um den Beamten in Würzburg zu sagen, dass er nun in der Türkei sei. Zwei Tage waren bis dahin vergangen. Die Ausreise aus Deutschland zu verbieten sei rechtlich ohnehin nicht möglich, meinte man bei den Staatsschützern. Auch das Betreten des sensiblen Orts Flughafens habe man Hussein Z. nicht untersagen können.

"Man verwechselt das manchmal mit dem Mittelalter und der großen Eisenkugel am Fuß"

Bayern ist erfolgreich einen Islamisten losgeworden, so sehen sie es in bayerischen Sicherheitskreisen. Eine Ausreise bringe mehr Sicherheit als jede elektronische Fußfessel. "Manchmal herrscht ein gewisser Irrglaube vor: Man verwechselt das manchmal mit dem Mittelalter und der großen Eisenkugel am Fuß." In Wahrheit sei mit Überwachung allein noch nicht die Gefahr in Deutschland gebannt. Mit einer Ausreise schon. Hussein Z. darf nicht wieder einreisen. Auch ist er im ganzen Schengenraum zur Festnahme mit dem Ziel der Ausweisung ausgeschrieben.

Nur die griechischen Sicherheitsbehörden wurden nicht gewarnt, dass da ein gefährlicher Islamist auf dem Weg zu ihnen sei. Sie bekamen erst hinterher über das Bundeskriminalamt die Informationen über Hussein Z., ebenso wie die Sicherheitsbehörden in der Türkei.

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