Erbschaftsteuer:Das mittelstandsfeindliche Monster

Die Familienunternehmer haben der Erbschaftsteuer den Kampf angesagt: Denn sie kostet Arbeitsplätze - und hemmt Investitionen.

E. Dostert

Es hat eine Weile gedauert, bis die Familienunternehmer so richtig in Gang gekommen sind. Aber nun rollt die Protestwelle gegen die geplante Reform der Erbschaftsteuer. 170 Unternehmen haben sich Anfang November der Baden-Badener Erklärung angeschlossen, einem Appell an die Bundestagsabgeordneten, "die Materie umfassend, sorgfältig und nachvollziebar" zu beraten. In der Liste der Unterzeichner, als deren Wortführer der Stuttgarter Rechtsanwalt und Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes, gelten darf, finden sich so bekannte Namen wie Klett, Knauf oder Trigema.

Erbschaftsteuer: Die Protestwelle gegen die Reform der Erbschaftsteuer rollt. Einige Steuerrechtler halten Teile des geplanten Gesetzes sogar für verfassungswidrig.

Die Protestwelle gegen die Reform der Erbschaftsteuer rollt. Einige Steuerrechtler halten Teile des geplanten Gesetzes sogar für verfassungswidrig.

(Foto: Foto: dpa)

"Die Erbschaftsteuer kostet jährlich 20.000 Arbeitsplätze", sagt Manfred Wittenstein, Präsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), einer von Familienunternehmern geprägten Branche. "Das Geld, das für die Erbschaftsteuer zurückgelegt werden muss, wird nicht investiert", sagt Wittenstein: "Es ist ja nicht so, dass wir Mittelständler unser Geld auf den Bahamas parken." Das geplante Gesetz sei ein "mittelstandsfeindliches bürokratisches Monster", das die Konsolidierung im Maschinenbau vorantreiben werde.

Vorwurf der Verfassungswidrigkeit

Die Reform sieht zwei Varianten vor. Bleibt der Betrieb mindestens sieben Jahre erhalten, so ist die Erbschaftsteuer auf 15 Prozent des Unternehmensvermögens zu zahlen, 85 Prozent bleiben steuerfrei. Die Lohnsummen der sieben Einzeljahre dürfen aber addiert nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme liegen, das Verwaltungsvermögen darf bis zu 50 Prozent des gesamten Vermögens ausmachen. Variante zwei: Das gesamte Vermögen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird. Die Lohnsumme muss mindestens 1000 Prozent des Ausgangswertes betragen, das Verwaltungsvermögen darf höchstens zehn Prozent des Gesamtwertes ausmachen.

Schon jetzt halten Steuerrechtler wie Paul Kirchhof Teile des geplanten Gesetzes für verfassungswidrig. Das sieht auch VDMA-Präsident Wittenstein wegen der vielen Ausnahmen so. Auswandern wollen er und seine Erben dennoch nicht. "Das kann doch nicht die Folge der Erbschaftsteuer sein. Man will ja in dem Land, in dem man geboren ist, auch leben und es weiterentwickeln."

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