Prozess in Ulm:15-Jähriger soll aus Schwulenhass gemordet haben

Justizgebäude Ulm

Am Landgericht in Ulm hat der Prozess gegen einen 16-Jährigen wegen Mordes aus Abneigung gegen Homosexuelle begonnen.

(Foto: dpa)
  • Am Ulmer Landgericht hat der Prozess gegen einen Jugendlichen begonnen, der einen 67-jährigen Mann mit etlichen Messerstichen in dessen Wohnung tötete.
  • Das entscheidende Motiv soll dabei Homophobie gewesen sein.
  • Der Angeklagte war von Zuhause ausgerissen und lebte zur Tatzeit auf der Straße.

Keine Kameras, keine Reporter, kein Publikum: "Nicht öffentliche Sitzung" steht am Eingang zum Saal 126 des Landgerichts Ulm. Seit Dienstag wird dort über einen Mord verhandelt, den ein heute 16 Jahre alter Jugendlicher begangen haben soll. Mit drei Messern soll der damals 15-Jährige einen 64 Jahre alten Mann in dessen Wohnung getötet haben. Und zwar, so die Staatsanwaltschaft, "aus Abneigung gegenüber Homosexuellen und um Wertsachen des Mannes an sich zu nehmen".

Weil nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, sind normalerweise selbst die Angehörigen des Beschuldigten von so einem Prozess ausgeschlossen. In diesem Fall macht das Gericht aber eine Ausnahme: Bei der Verlesung der Anklage dürfen Mitglieder der türkischstämmigen Familie des Beschuldigten, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, noch anwesend sein.

Der Angeklagte lebte auf der Straße

Die Familie wohnt in Mannheim, nach einem Schulverweis war der Sohn abgehauen. In Ulm lebte er auf der Straße - immer auf der Suche nach Essen, Trinken und einem Schlafplatz. So war es auch an jenem Abend des 23. Mai. Am Hauptbahnhof begegnete der Jugendliche seinem Opfer. Der ältere Mann nahm ihn mit in seine Wohnung im nahegelegen Dichterviertel. Bei den Nachbarn war der 64-Jährige bekannt und beliebt. "Man konnte gut mit ihm reden", sagt eine Frau.

Dass der Alleinstehende vermutlich schwul war, störte niemanden. Seinen späteren Mörder soll es jedoch stark abgestoßen haben. Als der Mann ihm 50 Euro für Fotoaufnahmen bot und ihn dann noch - "ohne Nachdruck", wie das Gericht betont - zu sexuellen Handlungen aufforderte, soll der 15-Jährige ausgerastet sein. Immer wieder habe er mit einem Küchenmesser auf sein Opfer eingestochen. Als es abbrach, heißt es in der Gerichtsmitteilung unter Berufung auf die Anklage, habe er mit anderen Gegenständen auf das Opfer in dessen Wohnung eingeschlagen.

Der Tatverdächtige war weitgehend geständig

Dann habe er zwei weitere Messer aus der Küche geholt und weiter auf den Schwerverletzten eingestochen, "bis dieser aufgrund des enormen Blutverlustes an Ort und Stelle verstarb". Anschließend soll der Angeklagte Bargeld und eine Digitalkamera eingesteckt haben, ehe er das Sofa und diverse Kleidungsstücke anzündete.

Ein Nachbar schlug Alarm, die Feuerwehr konnte den Wohnungsbrand rasch löschen. Der Tatverdächtige wurde wenig später gefasst. Bei der Vernehmung war er weitgehend geständig. Aufgrund seiner Angaben geht die Anklagevertretung von einer Diebstahlsabsicht und - hinsichtlich des Mordes - von "homophoben Motiven" aus.

Urteil Ende Januar erwartet

"Unter Homophobie verstehen wir eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Ablehnung von Schwulen und Lesben sowie auch von Bisexuellen und von Transgender-Menschen", erläutert der Oberarzt Marc Allroggen von der Ulmer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. "Die Gründe dafür sind sehr verschieden und können von persönlichen negativen Erfahrungen mit Homosexuellen über Neid auf beruflich oder in der Schule erfolgreiche Nicht-Heterosexuelle bis hin zu Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen sexuellen Orientierung reichen." Allerdings spiele bei einer so extremen Tat wie einem Mord "zusätzlich wohl auch ein erheblicher Hang zu gewalttätigen Reaktionen eine Rolle".

Der Angeklagte selbst und Zeugen sollen im Dezember angehört werden. Bis Ende Januar will das Gericht zu einem Urteil kommen, unter anderem mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens. Dass es in den vergangenen Jahren laut Bundesinnenministerium eine deutliche Zunahme von Gewaltdelikten gegen Homosexuelle gegeben hat, wird den Richtern nicht entgangen sein. Zu urteilen haben sie jedoch allein nach der Beweislage sowie den Tatumständen und dem Bild, das sie sich vom mutmaßlichen Täter und dessen konkreten Motiven machen.

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