Familienstreit vor Gericht:Aldi-Familie verliert an Macht

Aldi Nord

Die reichen Firmenerben des Discounters Aldi Nord haben sich scheinbar heillos zerstritten. Das Urteil könnte ein möglicher Wendepunkt für den Konzern sein.

(Foto: dpa)
  • Frau und Kinder des verstorbenen Firmenerben von Aldi Nord sind mit einer Klage vor Gericht gescheitert.
  • Sie wollten verhindern, dass ihr Einfluss im Konzern nach dem Tod Berthold Albrechts eingeschränkt wird.
  • Genau das ist nun geschehen - ob mit dem Urteil Ruhe in der Familie einkehrt, ist trotzdem nicht gesagt.

Von Michael Kläsgen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat am Donnerstag einen juristischen Schlussstrich unter ein Familiendrama gesetzt, wie es die öffentlichkeitsscheue Milliardärsfamilie noch nicht erlebt hat. Es hat entschieden, dass es rechtens war, den Einfluss der Familienerben beim Discounter Aldi Nord einzuschränken. Die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht hatten gegen diese Einschränkung geklagt.

Hintergrund des Streits war die Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen, die wichtige Entscheidungen nur einstimmig treffen können: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Die Markus- und die Lukas-Stiftung werden von der Gründerwitwe Cäcilie Albrecht und ihrem Sohn Theo Albrecht junior kontrolliert. Bei der Jakobus-Stiftung ist strittig, wer das Sagen hat. Faktisch hatten seit dem Tod von Theo juniors Bruder Berthold im Jahr 2012 dessen Witwe Babette Albrecht und ihre Kinder den größten Einfluss.

Das Zusammenspiel der Stiftungen funktionierte über Jahrzehnte weitgehend problemlos. Doch mit dem Tod von Berthold Albrecht war es mit dem Frieden zwischen den Familienstämmen vorbei. Der Grund: Kurz vor seinem Tod hatte Berthold Albrecht mit einer Satzungsänderung die Macht der Familie im Stiftungsvorstand und im Unternehmen spürbar beschränkt: Statt drei Sitzen im Vorstand sah er für die Familie nur noch zwei vor, daneben einen Sitz für einen Manager von Aldi Nord sowie einen weiteren für den Unternehmensanwalt. Mit dieser geplanten Zwei-zu-zwei-Regelung sollte wohl verhindert werden, dass die Familienmitglieder im Stiftungsvorstand die Unternehmensmitglieder überstimmen können.

Das wollten seine Witwe Babette und die fünf Kinder nicht hinnehmen. Berthold Albrecht hatte damals er für ein weiteres, damals erkranktes Vorstandsmitglied der Jakobus-Stiftung, der Aldi Nord zu knapp einem Fünftel gehört, mitunterschrieben. Seine Frau und Kinder fochten diese Unterschrift vor Gericht als unwirksam an. Das Verwaltungsgericht gab der Klage in erster Instanz aus formalen Gründen statt. Das Oberverwaltungsgericht hingegen beurteilte die Satzungsänderung als zulässig.

Das bedeutet, dass Unternehmensvertreter fortan im Vorstand der Jakobus-Stiftung das Sagen haben. Familienmitglieder sind dort zwar ebenfalls noch vertreten, sie können die Unternehmensvertreter aber nicht übestimmen. Ebenso werden sich nun strategische Entscheidungen wie die Aufnahme eines fünf Milliarden Euro schweren Investitionsprogramms wohl nicht mehr weiter verzögern. Dazu war es wegen des Rechtsstreits gekommen, weil die Machtfrage in der Jakobus-Stiftung nicht geklärt war.

Zwar ließ Gericht eine Revision nicht zu, Babette Albrecht und ihre Kinder können aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Sollten sie dies nicht tun, ist der seit Jahren schwelende Streit damit vorerst beendet.

Es ist längst nicht sicher, dass in der Familie nun Ruhe einkehrt

Das Urteil wirft aber Fragen auf, die den familieninternen Zwist weiter anfachen könnten. So sind etwa die Millionensummen, die sich Witwe und Kinder aus der Jakobus-Stiftung nach dem Tod Berthold Albrechts auszahlen ließen, rechtlich nicht abgesichert. Dabei handelt es sich Nettobeträge von mehr als 75 Millionen Euro. Da es für die Ausschüttungen keinen Vorstandsbeschluss gibt, könnten sie theoretisch rechtlich vom neuen Stiftungsvorstand angefochten werden.

Auf der Unternehmensseite und auf Seiten von Bertholds Bruder Theo Albrecht junior ist man dem Vernehmen nach allerdings daran interessiert, den Streit zu beenden, wenn beiderseitiges Einvernehmen darüber herrscht. Er hatte seiner Schwägerin und ihren Kindern bereits angeboten, sich jährlich 25 Millionen Euro aus der Stiftung ausschütten zu lassen, wenn sie sich im Gegenzug nicht ins Geschäft von Aldi Nord einmischten. Das hatten diese jedoch abgelehnt.

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