Im Kampf gegen die Braunkohle haben Umweltschützer eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Vormittag eine Klage gegen den geplanten Ausbau des Braunkohletagebaus Hambach in Nordrhein-Westfalen ab. Bei der Zulassung der Pläne seien alle nötigen Vorgaben berücksichtigt worden, oder nicht mehr rechtlich überprüfbar, urteilten die Richter.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte das Land Nordrhein-Westfalen wegen des RWE-Tagebaus verklagt. Die Verwaltung habe dessen Umweltverträglichkeit nicht geprüft, als sie den Betriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 genehmigte, monierten die Naturschützer. Überdies sei der Hambacher Forst faktisch ein Vogelschutzgebiet und potenziell ein sogenanntes Fauna-Flora-Habitat (FFH).
Umweltaktivisten in Hambach:An der Kante
Der Tagebau Hambach im Rheinischen Braunkohlerevier gilt als größtes Loch Europas - und wächst trotz der Energiewende weiter. Seit Jahren besetzen Umweltaktivisten in der Nähe ein bedrohtes Waldstück. Jetzt eskaliert der Streit.
Der Hambacher Forst ist ein altes Waldstück etwa 30 Kilometer westlich von Köln, unter dem Millionen Tonnen Braunkohle schlummern. RWE möchte in dem Gebiet noch zwei Jahrzehnte lang Braunkohle abbauen. Das deutliche Urteil bekräftigt die Pläne des Energieversorgers. Aktivisten haben den Wald im Herbst besetzt, um die Rodung weiterer Bäume zu verhindern. RWE hatte angekündigt, bis zur Verhandlung keine Bäume fällen zu lassen, um zur Deeskalation beizutragen.
Die Braunkohle: Günstig, aber schmutzig
Die Braunkohle-Verstromung gilt mit ihren buchhalterisch längst abgeschriebenen Kraftwerken als günstige Energiequelle. Im Vergleich zu anderen Energieträgern fällt bei der Braunkohle-Verstromung aber besonders viel Kohlendioxid an. Zudem greift der Tagebau erheblich in die Landschaft ein. In den kommenden zwei Jahrzehnten planen RWE und das Land Nordrhein-Westfalen die Umsiedlung weiterer fünf Dörfer im Rheinland.
Die Kohlegegner müssen nun damit rechnen, dass das umstrittene Waldstück mittelfristig geräumt wird. Der Vorsitzende Richter Holger Maurer hatte dies bereits bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag für den Fall angekündigt, dass das Urteil zugunsten von RWE fällt: "Dann ist der Hambacher Frost weg", sagte er. Allerdings hat der BUND bereits angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um weitere Rodungen zu verhindern. Die Aktivisten könnten beispielsweise in Revision gehen.
In der Verhandlung am Dienstag hatte der Richter Maurer den Parteien vorgeschlagen, einen Vergleich zu schließen: Indem RWE zunächst alle Flächen bearbeite, auf denen kein Wald stehe. Doch das Land Nordrhein-Westfalen und der Energiekonzern lehnten die Variante ab, weil diese das System aus Bandanlagen und Schaufelrad-Baggern unterbräche.