Jan-Robert von Renesse:Diesem Richter verdanken Zehntausende NS-Opfer eine Rente

Verfahren gegen Sozialrichter von Renesse beendet

Nach dem "Preis der Menschlichkeit" der Janusz-Korczak-Akademie erhält Jan-Robert von Renesse nun den Dachau-Preis für Zivilcourage.

(Foto: dpa/David Young)
  • Jan-Robert von Renesse wollte sich nicht damit abfinden, dass deutsche Gerichte NS-Opfern keine Rentenzahlung zugestehen wollten.
  • Er beauftragte Gutachter, führte Gespräche mit Betroffenen und konnte letztlich das Bundessozialgericht 2009 von den Ansprüchen der Opfer überzeugen.
  • In Juristenkreisen galt er deshalb als Nestbeschmutzer. Nach dem "Preis der Menschlichkeit" erhält er nun eine weitere Auszeichnung: den Dachau-Preis für Zivilcourage.

Von Robert Probst

Ein Mann macht seinen Job. Mit großem Aufwand und durchaus hartnäckig verfolgt er sein Ziel. Das gefällt nicht jedem in seiner Behörde. Seine Arbeit wird zum Politikum, der Justizminister wird eingeschaltet, die Angelegenheit wird mit großem Interesse und Argwohn sogar in Israel verfolgt. Über Jahre zieht sich der Streit - nun ist er beendet und der Mann wird mir Ehrungen überhäuft. Erst kürzlich erhielt der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse, 51, den "Preis der Menschlichkeit" der Janusz-Korczak-Akademie, an diesem Sonntag folgt der Dachau-Preis für Zivilcourage.

Jan-Robert von Renesse hat sich am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit dem komplexen Thema "Ghettorenten" befasst - und er hat die Urteilspraxis durch sein Tun nachhaltig beeinflusst. Dafür sind ihm zahllose Holocaust-Überlebende dankbar, denn der Richter Renesse hat ihnen zugehört und sich mit ihrem Schicksal befasst. Zehntausenden NS-Opfern steht nach einem Gesetz des Jahres 2002 eine Rentenzahlung zu, denn für die erzwungene Arbeit in einem Ghetto in den besetzten Ländern Osteuropas wurden im NS-Staat tatsächlich Ansprüche erworben.

Voraussetzung für die Rentenzahlung laut Gesetz: der "freie Willensentschluss" und ein "Entgelt" für die Arbeit. Der Nachweis fiel verständlicherweise vielen Überlebenden extrem schwer, im Ghetto konnte kaum von freiem Willen die Rede sein, und das Entgelt bestand oft nur aus einem Stück Brot oder einem Teller Suppe für die dorthin deportierten Juden. Die Rentenversicherungen lehnten demzufolge mehr als 90 Prozent der Anträge ab - sie gingen von Zwangsarbeit aus (die auf andere Art entschädigt wurde). Zehntausende Klagen vor Sozialgerichten waren die Folge.

Auch die meisten Gerichte lehnten die Rentenwünsche ab, nur Jan-Robert von Renesse wollte es genauer wissen. Er reiste selbst nach Israel, um die Betroffenen anzuhören, beauftragte Historiker mit Gutachten zur Situation in den Ghettos, wo die Juden für die NS-Wirtschaft und die Kriegsindustrie schuften mussten - bevor sie später in die KZs oder Vernichtungslager weitertransportiert wurden.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Erkenntnisse erkannte das Bundessozialgericht 2009 Zehntausenden bisher leer ausgegangenen NS-Opfern die Ansprüche im Grundsatz zu, auch das Gesetz wurde später nach einer Petition des Richters Renesse geändert. Das aber missfiel vielen seiner Kollegen, die zuvor nach Aktenlage die Klagen abgewiesen hatten. Der Streit eskalierte, Renesse fand sich vor dem Richterdienstgericht wieder - wegen Rufschädigung der Justiz und als Nestbeschmutzer. Seine berufliche Karriere stand auf dem Spiel, ehe sich das Land NRW und der Richter im vorigen Jahr auf einen Vergleich einigten.

Einen "Albtraum für mich und meine Familie" nannte Renesse jüngst die Zeit des internen Streits. Nun erhält er die Anerkennung dafür, dass er mithalf, die NS-Geschichte aufzuarbeiten, und den Überlebenden die Möglichkeit gab, ihre Geschichte zu erzählen.

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