Antisemitismus:Wo die Verunglimpfung beginnt

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Mehr als nur schmückendes Beiwerk bei Staatsbesuchen: die Flaggen von Deutschland, Israel und der EU. (Foto: Jose Giribas/SZ Photo)

Die Empörung war groß, als Demonstranten in Berlin am Wochenende Israel-Fahnen anzündeten. Was sagen die deutschen Gesetze über den Umgang mit staatlichen Hoheitszeichen?

Von Jana Anzlinger, München

Viele Hände halten das Stück Stoff an zwei Seiten, an den anderen beiden brennt es bereits. Die Hände gehören zu Demonstranten, deren Gesichter voll Hass sind auf das Stück Stoff mit der Flagge Israels. Solche Szenen gab es am Wochenende weltweit - auch in Berlin. Drei verbrannte Israel-Flaggen meldete die Polizei, nachdem Hunderte Menschen gegen die geplante Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem demonstriert hatten. "Der Staat muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats dagegen einschreiten", sagte die Kanzlerin. Diese Mittel seien nicht genug, findet der Zentralrat der Juden und verlangt ein Gesetz gegen Anti-Israel-Demos. Aber wie ist die Rechtslage?

Ist es eine Straftat, als Demonstrant eine Flagge anzuzünden?

Nein - es sei denn, die Flagge wurde von einer offiziellen Stelle gehisst. Wenn sie an einem Mast vor einer Botschaft hängt oder etwa anlässlich eines Gedenktages gehisst wurde, ist es strafbar, sie zu beschädigen. "Da geht es um den Schutz von Hoheitszeichen", sagt die Strafrechtlerin Ulrike Schittenhelm von der Universität Tübingen. Diesen Schutz regelt der Paragraf 104 im Strafgesetzbuch, der seinen Ursprung im Völkerrecht hat. Er wahrt "das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einem Mindestbestand funktionierender diplomatischer Beziehungen zu auswärtigen Staaten", wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt.

Warum ist es keine Volksverhetzung, eine Fahne Israels zu zerstören?

Die Flagge zeigt einen großen blauen Davidstern. Dass ausgerechnet in Deutschland Menschen dieses Symbol in Flammen setzen und dazu antisemitische Parolen rufen, ist aufgrund der Geschichte des Holocausts verstörend. Strafbare Volksverhetzung ist es aber nicht unbedingt. Die begeht, Paragraf 130 Strafgesetzbuch zufolge, wer den Holocaust verherrlicht oder Mitglieder einer bestimmten Minderheit herabwürdigt oder bedroht. Die Flagge Israels repräsentiert aber keine Bevölkerungsgruppe, die in Deutschland lebt, sondern ein anderes Land. Praktisch fühlen sich Juden in Deutschland dennoch bedroht. "Wie man das auslegen will, ist auch eine politische Frage", sagt Schittenhelm, "das muss sich noch erweisen, ob nach den aktuellen Demos Strafanzeigen gestellt werden". Denn "der Grat zwischen Antisemitismus und Israelkritik ist schmal".

Macht es einen Unterschied, ob die Flagge selbst gebastelt ist?

Israelfahnen gibt es ab fünf Euro im Internet zu kaufen, in Berlin wurden aber am Wochenende selbstbemalte Stoffstücke verbrannt. Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, ist das nicht nötig. Vergangenes Jahr spottete das Internet über ein Video, auf dem ein Maskierter daran verzweifelt, eine EU-Flagge anzuzünden. Entgegen der Gerüchte lag das aber nicht an einer EU-Norm. Eine europaweite Anti-Brennbarkeits-Vorschrift für Flaggen gibt es nicht.

Dürfen Demonstranten die deutsche Fahne verbrennen?

Nein. Paragraf 90a Strafgesetzbuch verbietet die "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole". Die schwarz-rot-goldene Fahne darf nicht beschädigt werden, wenn der Staat sie öffentlich gehisst hat. Außerdem darf sie nicht öffentlich, also etwa bei Demos, "verunglimpft" werden. Der Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Zu Hause darf aber jeder mit seiner Nationalflagge machen, was er will. Alte Autowimpel von der WM können also ohne Bedenken weggeworfen werden.

Wie regeln das andere Länder?

Das Verunglimpfen ausländischer Flaggen müssen die meisten Länder versuchen zu verhindern, weil es völkerrechtlich so vereinbart ist. Sie müssen es aber nicht als Straftat verfolgen. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen aus dem Jahr 1961 verlangt, dass "die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden", die ausländische Botschaften zum Arbeiten bräuchten. Dazu wird als völkerrechtliche Vorgabe gezählt, ihre Flaggen, Wappen und sonstigen Hoheitssymbole zu respektieren. Den Umgang mit der eigenen Flagge regeln alle Staaten unterschiedlich. Der US-amerikanische Supreme Court hat 1989 entschieden, dass der Staat das Verunglimpfen der Stars and Stripes nicht verbieten darf, weil es sich um eine freie Meinungsäußerung handle.

Dürfen Demonstranten Netanjahu-Puppen verbrennen?

Nein, das wäre Beleidigung. Der Paragraf 103 Strafgesetzbuch zur Beleidigung ausländischer Politiker hat im vorigen Jahr viele Diskussionen ausgelöst, als der Satiriker Jan Böhmermann in einem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten herzog. "Allerdings ist Erdoğan, was seine persönliche Ehre betrifft, sowieso geschützt, weil solche Beleidigungen in Deutschland verboten sind", erklärt Schittenhelm. Deswegen gilt das Verbot der Majestätsbeleidigung (es stammt noch aus der Kaiserzeit Ende des 19. Jahrhunderts) als überkommen, nach längerer Debatte soll der Paragraf 103 alsbald abgeschafft werden - im Gegensatz zum Schutz von Hoheitszeichen. "Ohne Paragraf 104 würde eine Strafbarkeitslücke geschaffen", sagt Schittenhelm.

© SZ vom 13.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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