Düsseldorf:Gericht lehnt Befangenheitsanträge im Loveparade-Prozess ab

Loveparade-Prozess

Die Oberstaatsanwälte Uwe Mühlhoff (l./r.) und Jens Hartung sowie der Staatsanwalt Christian Seiffge (M.) im Gerichtssaal des Loveparade-Prozesses in Duisburg.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade hat das Landgericht den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgeweitet.
  • Zuvor lehnte das Gericht die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen ab.
  • Verteidiger hatten argumentiert, die Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen.

Im Prozess um die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg hat das Gericht Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen abgelehnt. Das gab der Vorsitzende Richter am zweiten Verhandlungstag in Mittwoch in Düsseldorf bekannt. Verteidiger hatten argumentiert, Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen. Auch wenn sie dabei nicht Zeugen des Unglücks wurden, könnten ihre Eltern dadurch befangen sein. Das sah das Duisburger Landgericht anders.

Außerdem beschloss das Gericht, den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung auszuweiten. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen auf 18 Fälle beschränkt. Das Gericht befand nun aber, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage sind. Damit müssen sich einige Angeklagte wegen Körperverletzung in 50, die anderen in 33 Fällen verantworten.

Die Verteidiger brachten im Gegenzug eine umfassende Besetzungsrüge vor. Sie sind der Ansicht, dass der Fall vor der falschen Strafkammer verhandelt wird. "Die Besetzung ist rechtswidrig und verletzt das Grundrecht unseres Mandanten auf den gesetzlichen Richter", sagte einer der Verteidiger. Das Oberlandesgericht hatte die Anklage auf eine Beschwerde hin zugelassen und den Fall der sechsten Strafkammer des Landgerichts Duisburg, übertragen. Die fünfte Strafkammer hatte die Anklage zuvor als "erkennbar aussichtslos" eingestuft und nicht zur Verhandlung zugelassen. Anwälte kritisierten die Übertragung als willkürlich. Eine Kammer werde durch seine Vorentscheidung im Zwischenverfahren nicht befangen und voreingenommen. Das OLG habe damit dem Landgericht dessen Zuweisungsbefugnis verwehrt. Dies sei ein "eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz".

Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge an dem einzigen Zu- und Abgang des Loveparade-Geländes 21 Menschen im Alter von 17 bis 38 Jahren erdrückt worden. Zehn Angeklagten wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage beschuldigt sie schwerer Planungsfehler, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung der Loveparade geführt hätten.

Das Landgericht hat bis Dezember 2018 zunächst 111 Verhandlungstage angesetzt. Wegen des großen erwarteten Interesses an dem Prozess war die Verhandlung vom Landgericht Duisburg in die Messe Düsseldorf verlegt worden.

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