Holzkirchen:Landgericht weist Klage gegen Kuhglocken ab

Doch der Streit könnte in eine weitere Runde gehen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Holzkircheners gegen die Kuhglocken geklagt.

Von Matthias Köpf, Holzkirchen

Im Kuhglocken-Streit von Holzkirchen hat das Landgericht München II die Klage eines Anwohners wegen Lärmbelästigung von der benachbarten Viehweide abgewiesen. Der Mann, der 2011 in den kleinen Weiler Erlkam bei Holzkirchen gezogen war, wollte die Viehhaltung auf der anderen Seite seines Gartenzauns gerichtlich untersagen lassen, nachdem die Gemeinde Holzkirchen die Wiese 2014 zu dem Zweck an eine Bäuerin verpachtet hatte.

Kläger, Bäuerin und Gemeinde haben sich 2015 vor dem Amtsgericht Miesbach schon auf einen Vergleich geeinigt, wonach Kühe ohne Glocken weiterhin auf der gesamten Wiese weiden dürfen. Kühe mit Glocken müssen mindestens 20 Meter Abstand zum Grundstück des Klägers halten. An diesen Vergleich, dem er rechtsgültig zugestimmt hat, sei der Mann formal und inhaltlich gebunden, entschied am Donnerstag die Richterin am Landgericht. Er könne daher in derselben Sache keine Klage vor einem anderen Gericht erheben.

Der Streit wird allerdings wohl auch juristisch weitergehen: Weil sich diese Entscheidung des Landgerichts schon abgezeichnet hatte, hat inzwischen auch die Ehefrau des Anwohners gegen die Kuhglocken geklagt. Ihre Klage liegt seit dem 5. Dezember am Landgericht.

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