Gericht:Regeln für Zweitwohnungssteuer müssen überarbeitet werden

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  • Etwa 140 Gemeinden in Bayern erheben eine Zweitwohnungssteuer.
  • Die meisten orientieren sich dabei an einem Modell des Gemeindetags.
  • Im Fall von Schliersee und Bad Wiessee wurde dies nun vom Bundesverwaltungsgericht verworfen.

Von Matthias Köpf, Bad Wiessee

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag müssen viele bayerische Kommunen ihre Regelungen zur Zweitwohnungssteuer verändern. Die Bundesrichter hatten auf Klagen zweier Wohnungseigentümer die Satzungen von Bad Wiessee und Schliersee verworfen und damit indirekt die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, an der sich auch viele andere Gemeinden orientieren. Der Gemeindetag will ein neues Muster anbieten, dafür aber die Urteilsbegründung abwarten.

Bisher hat das Gericht im Kern nur mitgeteilt, dass es nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar sei, die Steuer nach einem siebenstufigen Modell zu berechnen wie in Bad Wiessee und Schliersee. Der Gemeindetag will abwarten, ob das Gericht Stufenmodelle ganz ausschließt oder ob es reichen würde, das bisherige Modell feiner abzustufen. Je mehr Stufen, desto schwieriger werde aber die Verwaltung, heißt es vom Gemeindetag. Die Gemeinden hatten ihr Modell stets damit verteidigt, dass alles andere viel zu aufwendig sei.

Im Rathaus von Bad Wiessee stellt sich Geschäftsleiter Hilmar Danzinger schon darauf ein, die Steuer künftig nicht in Stufen zu berechnen, sondern linear nach einem festen Prozentsatz von der Kaltmiete, die der Eigentümer für die Wohnung bekommt oder bekommen könnte. So verfährt etwa die Stadt München. Weil die meisten kleineren Gemeinden aber nicht über Mietspiegel verfügen, müsste die fiktive Kaltmiete dort über Gutachten zu Lage, Alter und Ausstattung der Wohnung ermittelt werden.

In der bisherigen Mustersatzung des Gemeindetags ist als Option auch ein lineares Modell vorgesehen. Die allermeisten der rund 140 Gemeinden, die eine Zweitwohnungssteuer erheben, halten sich aber an das Stufenmodell. Exakte Zahlen gibt es weder beim Gemeindetag noch im Innenministerium. Die Zweitwohnungssteuer ist in allen Ausprägungen immer Ziel von Widersprüchen und Klagen. Im Grundsatz hat das Verfassungsgericht sie aber als zulässig beurteilt.

© SZ vom 16.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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