NSU:"Sagen Sie umfassend und wahrheitsgemäß aus"

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Beate Zschäpe im Gerichtssaal. (Foto: dpa)
  • Nebenklagevertreter Hardy Langer lobt am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München den Vorsitzenden Richter.
  • An Zschäpe richtet er sich direkt und fordert die Angeklagte auf, umfassend auszusagen.
  • Langers Ansicht nach ist es sogar möglich, dass Zschäpe selbst auf Opfer Mehmet Turgut geschossen hat.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Richter Manfred Götzl scheint nicht so recht zu wissen, ob er wie gewohnt mitschreiben soll oder nicht. Er schreibt, stockt, schaut zum plädierenden Nebenklagevertreter Hardy Langer, schreibt weiter und lässt es dann doch. Es geht um ihn. Diesmal sind es keine Vorwürfe, diesmal ist es Lob.

"Ich habe großen Respekt vor dem Vorsitzenden, der mit dem heutigen Tag 400 Verhandlungstage hoch konzentriert geleitet hat", sagt Anwalt Langer am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Der Berliner Anwalt vertritt zwei Schwestern des 2004 in Rostock ermordeten Mehmet Turgut. Turgut ist das fünfte Opfer der NSU-Mordserie.

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Langer bescheinigt dem Vorsitzenden Richter "eine außergewöhnliche Kenntnis des Aktenstoffes" und eine "fast stoische Geduld" gegenüber den Prozessbeteiligten. "Er leitete die Verhandlung mit großer Umsicht und tritt jedem Verfahrensbeteiligten professionell und freundlich gegenüber", so Langer. Wenn dem Richter diese Worte - wovon auszugehen ist - freuen, dann ist ihm nichts anzusehen. Nicht nur Beate Zschäpe ist in der Lage, ein Pokerface aufzusetzen.

An die Hauptangeklagte Zschäpe wendet sich Anwalt Langer am Ende seines Schlussvortrags ganz direkt. Wie schon Nebenklagevertreter vor ihm appelliert auch er an sie. "Frau Zschäpe", sagt er: "Sie sind nun an dem Punkt, an dem Ihnen kein Anwalt mehr helfen kann, Sie können sich nur noch selbst helfen." Zschäpe hört Langer aufmerksam zu und schaut ihn direkt an. "Haben Sie den Mut, den Ihre Situation jetzt gebietet: Brechen Sie alle strategischen und taktischen Brücken hinter sich ab." Sie möge erkennen, dass ihr Leben nicht am 4. November 2011, dem Tag des Todes von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, "zum Albtraum geworden" sei, sondern, dass "an diesem Tag der Albtraum für Sie endete". Er bittet sie: "Nutzen Sie das einzige Ihnen noch verbleibende wirksame prozessuale Gestaltungsmittel: Sagen Sie umfassend und wahrheitsgemäß aus." Dies sei "das Einzige, aber auch das Mindeste", was sie für die Angehörigen der Opfer tun könne.

Zuvor hatte Langer detailliert dargelegt, warum auch er ihre Angaben nicht für glaubhaft hält. Seiner Ansicht nach ist es sogar möglich, dass Zschäpe selbst auf Mehmet Turgut geschossen hat. Dafür spreche, dass dieser Mord anders war.

Mehmet Turgut schossen dessen Mörder nicht sofort in den Kopf. Ihn zwangen die Täter offenbar, sich zunächst auf den Boden zu legen. Langers These: Mundlos und Böhnhardt zwangen Turgut zu Boden, damit Zschäpe - ungeübt im Umgang mit einer Waffe, die zudem in einer Plastiktüte steckte - die Schüsse abgeben konnte. Langer: "Der erste Schuss verfehlte das Opfer, der zweite traf in den Nacken. Schnell riss einer der ersten beiden der dritten Person die Plastiktüte mit dem Gegenstand aus der Hand, wobei eine Hülse aus dem Plastikbeutel herausfiel und unter dem Kühlschrank landete. Dann gab er selbst noch zwei geübte Schüsse auf Mehmet Turgut ab, die ihn in den Kopf und in den Hals trafen." Zschäpe hat zu der Tat bisher so gut wie keine Angaben gemacht - "möglicherweise aus gutem Grund", so Langer.

Auch ihr Versuch, sich gegen den Vorwurf des versuchten Mordes im Zusammenhang mit der Brandstiftung im letzten Versteck des NSU in Zwickau zu verteidigen, hält er für gescheitert. Ihre Angaben, verlesen von ihrem Anwalt, könnten schon zeitlich nicht stimmen. Er kommt zu dem Schluss, dass Zschäpe entgegen ihrer Behauptung keineswegs davon ausgehen konnte, dass ihre alte Nachbarin in der Frühlingsstraße durch das Feuer und den Rauch nicht gefährdet würde. Minutiös geht Langer Zschäpes Angaben durch. Mit dem Ergebnis: Entweder hat Zschäpe ohnehin gelogen und gar nicht erst versucht, die Nachbarin zu warnen, indem sie bei ihr klingelte. Oder sie klingelte tatsächlich bei ihr, dann müssen aber - folgt man Zschäpes Aussage - noch weitere zehn bis 20 Minuten vergangen sein, bis sie das Benzin in der Wohnung verteilte und anzündete. Zu viel Zeit, um sicher zu wissen, wer sich zum Zeitpunkt der Brandstiftung nun tatsächlich im Haus aufhielt, sagt Langer.

Die Worte des Anwalts scheinen zu wirken. In den Pausen des Plädoyers redet Zschäpe auf ihren Anwalt ein. Sie hat ihm eine Menge zu sagen.

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