Öffentlichkeitsfahndung:Die Methode Barbie

Pk der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft zu G20

Mit diesen Fotos fahndet die Soko "Schwarzer Block" nach Tatverdächtigen vom Gipfelwochenende.

(Foto: dpa)

Die G-20-Ermittler stellen eine Minderjährige an den Pranger. Das zeigt das Problem einer Fahndung, die vor lauter Eifer das Augenmaß verliert.

Kommentar von Thomas Hahn, Hamburg

Hamburgs Senat ist zufrieden mit seiner Polizei, die seit Montag per Massenfahndung nach Landfriedensbrechern vom G-20-Gipfel sucht. Er findet es richtig, dass Bilder von mehr als 100 Personen in die Öffentlichkeit gekommen sind, damit Hinweise zu deren Ergreifung führen können.

Neun Personen sind mittlerweile identifiziert, viele Hinweise sind eingegangen. Das zeigt, dass die Zufriedenheit berechtigt ist. Oder?

Die Behörden brauchen Erfolge - aber es darf nicht jedes Mittel recht sein

So einfach ist das nicht, denn die ersten Ergebnisse zeigen noch etwas anderes: nämlich das Risiko einer Fahndung, die vor lauter Eifer das Augenmaß verliert. Eine der identifizierten Personen ist eine 17-jährige Jugendliche. Eine 17-Jährige aber fällt unter das Jugendstrafrecht und müsste deshalb vor der Öffentlichkeit geschützt werden.

Die Fahnder taten genau das Gegenteil, die Bild-Zeitung griff prompt zu: Sie setzte das Fahndungsfoto der 17-Jährigen auf die Titelseite und kürte sie zur "Krawall-Barbie".

Verfechter der Massenfahndung sagen, diese sei nach unabhängiger Prüfung und richterlicher Freigabe erfolgt. Aber wie kann es dann sein, dass ein Teenager auf Verdacht so sehr den Blicken ausgesetzt wird, dass man an der Verhältnismäßigkeit der Justizvertreter zweifeln muss, und an ihrem Ethos sowieso?

Klar, Hamburgs Behörden brauchen Erfolge, nachdem sie die G-20-Krawalle nicht verhindern konnten. Aber dabei darf nicht jedes Mittel recht sein.

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