Steuererhöhung:Hundesteuer wird erhöht

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Schwabhausen setzt Abgabe für Vierbeiner auf 60 Euro pro Jahr fest

Hundebesitzer in Schwabhausen müssen künftig tiefer in die Tasche greifen für ihre Vierbeiner: Der Gemeinderat entschied in seiner jüngsten Sitzung, die Hundesteuer von derzeit 40 Euro auf künftig 60 Euro pro Jahr zu erhöhen. Noch sehr viel mehr als Halter von "normalen" Hunden müssen solche von sogenannten Kampfhunden zahlen: Für Hunde der Kategorie eins, deren "Kampfeigenschaft unwiderlegbar vermutet wird", fallen von Januar 2018 an 1000 Euro jährlich an.

Solche Hunde darf nur halten, wer ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann - ein Sicherheitsunternehmen beispielsweise. Besitzer von Tieren, deren Rasse der Kategorie zwei angehören, können ein "Negativzeugnis" erbringen, das bestätigt, dass der Hund über keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit verfügt. In diesem Fall wird das Tier in Schwabhausen als "normaler" Hund geführt und kostet den Besitzer ebenfalls 60 Euro pro Jahr.

In der Diskussion über die Erhöhung der Hundesteuer erläuterte Bürgermeister Josef Baumgartner (FW), dass dieser Betrag nicht etwa, "wie oft vermutet", für die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen erhoben wird, sondern als sogenannte Aufwandssteuer und mit der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" des Hundehalters zu tun habe. Diese Leistungsfähigkeit komme "in der Haltung eines Hundes für den persönlichen Lebensbedarf" zum Ausdruck. Wer sich also den Luxus, einen Hund zu halten, erlaubt, der muss auch dafür zahlen.

Im Schwabhausener Gemeinderat war man sich schnell einig, dass eine Anhebung der regulären Hundesteuer von 40 auf 60 Euro problemlos sei. Länger diskutiert wurde über die Höhe der Steuer für Kampfhunde. Einige Gemeinderäte sprachen sich für 600 Euro anstatt bisher 400 Euro pro Jahr und Hund aus. Ein Steuersatz, der laut Geschäftsstellenleiter Franz Lamm nicht überschritten werden könne, da die Höhe der Hundesteuer "keine drosselnde Wirkung haben" dürfe. Obgleich 1000 Euro also die absolute Obergrenze bilden, plädierte die Mehrheit der Gemeinderäte für diesen Betrag. Mit 17 zu zwei Stimmen wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Praktische Auswirkungen hat er derzeit aber nicht: Unter den 308 Hunden, die in der Gemeinde Schwabhausen leben, ist kein einziger Kampfhund.

© SZ vom 28.12.2017 / rz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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