Abgasaffäre:VW klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen Sonderprüfer

Gläserne Manufaktur von Volkswagen in Dresden

Ein VW-Mitarbeiter in der sogenannten Gläsernen Manufaktur des Konzerns in Dresden. Bei der Aufklärung der Abgasaffäre wird dem Autokonzern hingegen mangelnde Transparenz vorgeworfen.

(Foto: dpa)

Selbst wenn der Autokonzern vor Gericht scheitert, kann er womöglich entscheidend Zeit gewinnen - und viele Schadenersatzansprüche verjähren lassen.

Von Klaus Ott, München, und Katja Riedel, Hamburg

In der Abgasaffäre bei Volkswagen ist noch vieles ungewiss. Kommen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und andere Spitzenleute wegen manipulierter Schadstoffwerte bei Dieselfahrzeugen vor Gericht? Werden am Ende, wie in den USA, VW-Manager in Deutschland zu Gefängnisstrafen verurteilt? Erhalten Kunden in Europa Schadenersatz für Dieselfahrzeuge, die als sauber verkauft worden waren und sich als schmutzig erwiesen?

Eines aber ist gewiss: Volkswagen wehrt sich bis zum Äußersten, mit allen rechtlichen Mitteln, gegen noch mehr Aufklärung. Der in Wolfsburg ansässige Autokonzern hat nach Informationen von SZ, NDR und WDR das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. VW will verhindern, dass ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter Sonderprüfer, ein Wirtschaftsfachmann aus Düsseldorf, die Affäre untersucht. Der Sonderprüfer hat den Auftrag herauszufinden, was Vorstand und Aufsichtsrat von VW wann von den Manipulationen erfahren und ob sie ihre Pflichten verletzt haben.

Zumindest könnte VW so Zeit gewinnen, damit manche Ansprüche verjähren

Volkswagen macht beim Verfassungsgericht geltend, das Unternehmen sei in seinen Grundrechten durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle verletzt worden. Das OLG hatte im November auf Antrag dreier Aktionäre aus den Vereinigten Staaten einen Sonderprüfer eingesetzt und spricht von einer "andauernden Intransparenz" seitens des VW-Konzerns in der Abgasaffäre. Die drei Aktionäre werden von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertreten. Gegen den Beschluss des OLG Celle wehrt sich nun der Autohersteller beim Verfassungsgericht. Dort hat Volkswagen zudem beantragt, dass der vom OLG berufene Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist.

Auf diese Weise könnte VW zumindest Zeit gewinnen, selbst wenn der Konzern am Ende in Karlsruhe nicht gewinnen sollte. Und Zeit ist entscheidend. Dieser Tage, Ende 2017, verjähren Schadenersatzansprüche gegen die Autohändler, bei denen Diesel-Kunden Fahrzeuge gekauft haben. Und Ende 2018 verjähren Ansprüche gegen Volkswagen. Läge bis dahin kein Ergebnis einer Sonderprüfung vor, dann würden sich die 2,4 Millionen betroffenen Kunden in Deutschland mit Klagen gegen VW sehr viel schwerer tun als nach einem Blick in die Akten des Autokonzerns. Einblick erhielten, formal betrachtet, nur die Aktionäre von Volkswagen; über den Sonderprüfer und dessen Erkenntnisse. Zahlreiche vor allem kleinere Anteilseigner klagen wegen Kursverlusten infolge der Abgasaffäre auf insgesamt mehr als acht Milliarden Euro Schadenersatz. Sie erhoffen sich für ihre Forderungen von einem Sonderprüfer zusätzliche Argumente.

Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung würden sich rasch herumsprechen und könnten insofern auch Autokäufern zugute kommen, die auf Schadenersatz für mangelhafte Autos klagen oder das erwägen. Der Einspruch von VW gegen den Sonderprüfer wird beim Verfassungsgericht vom ersten Senat behandelt, unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2754/17. Ob der Beschwerde stattgegeben oder zumindest eine einstweilige Anordnung gegen die Einsetzung eines Sonderprüfers erlassen wird, ist noch offen. Ein Entscheidungstermin sei "derzeit nicht absehbar", teilte das Verfassungsgericht auf Anfrage mit. Den Namen des Beschwerdeführers, also Volkswagen, bestätigte das Gericht nicht.

Die Akten der internen VW-Ermittler dürfen derzeit nicht ausgewertet werden

VW selbst räumte auf Anfrage ein, dass der Konzern nach Karlsruhe gegangen ist, um den Sonderprüfer zu verhindern. Der Autokonzern versucht bereits zum zweiten Mal, mit Hilfe des Verfassungsgerichtes weitergehende Untersuchungen der Abgasaffäre zu verhindern. VW hat Mitte des Jahres in Karlsruhe erreicht, dass die Staatsanwaltschaft München II vorläufig zahlreiche Akten nicht auswerten darf, die bei der Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmt worden waren. Jones Day ist vom VW-Aufsichtsrat mit internen Ermittlungen beauftragt worden. VW und die Kanzlei berufen sich auf das Anwaltsgeheimnis und sehen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Die Münchner Staatsanwälte gehen dem Verdacht des Betruges von Autokäufern bei der VW-Tochter Audi in Ingolstadt nach und wollen daher wissen, was Jones Day herausgefunden hat. Die Akten sind aber versiegelt, bis Karlsruhe entschieden hat. Diese Blockade-Haltung von VW bei den Audi-Ermittlungen hatte das OLG Celle zum Anlass genommen, die Einsetzung eines Sonderprüfers zu rechtfertigen.

Mit schnellen und ausreichenden Erkenntnissen für die Aktionäre sei bei der Staatsanwaltschaft München nicht zu rechnen, befand das OLG. Ohnehin habe Volkswagen schon ausreichend Gelegenheit gehabt, die Öffentlichkeit und die Aktionäre über Untersuchungsergebnisse zu informieren. Das sei aber nicht geschehen. Auch habe VW "in keiner Weise" den Inhalt des Untersuchungsauftrags für Jones Day offenbart. Das OLG in Celle ging bei seinen Rügen für den Autokonzern nicht weiter. Das Oberlandesgericht warf die Frage auf, wie es möglich gewesen sein solle, dass über einen langen Zeitraum eine Vielzahl von Diesel-Pkw mit manipulierter Motorsteuerung gebaut und in mehrere Staaten ausgeliefert worden sei, ohne dass dies bei einer Produktionskontrolle oder von einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstands "bemerkt wurde". Dazu habe VW nichts Erhellendes vorgetragen.

Das ist einer der deutlichsten Gerichtsentscheide gegen VW in der Abgasaffäre. Das Gericht verstehe das, was VW bezüglich einer Vielzahl von laufenden Gerichtsverfahren vortrage, so, "dass auch in den nächsten Jahren nicht mit der Herstellung von Transparenz gerechnet werden kann."

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