Freizügigkeit:EuGH soll Homo-Ehen gleich behandeln

Der Generalanwalt fordert, dass sich gleichgeschlechtliche Partner von Bürgern der Europäischen Union in jedem EU-Staat niederlassen dürfen - unabhängig davon, ob dort die Homo-Ehe erlaubt ist.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die gleichgeschlechtliche Ehe könnte demnächst in einem wichtigen, mitunter existenziellen Punkt der Hetero-Ehe gleichgestellt werden. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) plädiert dafür, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner von EU-Bürgern dasselbe Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU genießen wie heterosexuelle Partner. Das heißt: Wer als Nicht-EU-Bürger in einer schwulen oder lesbischen Ehe lebt, soll sich dem Generalanwalt zufolge im Land seines Partners niederlassen und dort arbeiten dürfen - auch dann, wenn dort die gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt ist.

Noch ist das nur ein Schlussantrag, also eine Empfehlung des Generalanwalts; aber in der Mehrzahl der Fälle folgt das Gericht dem Antrag. Im konkreten Fall geht es um einen Rumänen, der in Belgien einen US-Amerikaner geheiratet hat und nun mit ihm nach Rumänien ziehen will. Rumänien verweigert dies mit dem Argument, dort sei die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt. Bei Ehen zwischen Mann und Frau ist der Fall nach europäischem Recht klar: Wer mit einem EU-Bürger verheiratet ist, darf sich in den EU-Staaten frei bewegen und aufhalten. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren dagegen hängt das davon ab, was man unter Ehe versteht. Der EuGH war hier bisher eher konservativ: Ehe sei eine Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts, entschied er im Jahr 2001.

Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt nun eine Kursänderung vor. Schaue man sich die gesellschaftliche Entwicklung in den EU-Staaten an, sei die gleichgeschlechtliche Ehe auf dem Vormarsch. In 13 Mitgliedstaaten sei diese inzwischen möglich, und spätestens im kommenden Jahr müsse - nach einem Urteil des dortigen Verfassungsgerichts - auch Österreich folgen. Deshalb sollte der EuGH nicht länger an seinem überkommenen Ehebegriff festhalten. Das bedeutet nun zwar nicht, dass das oberste EU-Gericht die EU-Staaten zur Einführung der Ehe für alle verpflichten könnte; das bleibt den Staaten selbst überlassen. Aber beim Recht auf EU-Freizügigkeit soll die gleichgeschlechtliche Ehe laut Generalanwalt alle Privilegien einer Ehe erhalten. Er verweist dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hat einst entschieden, der Schutz der traditionellen Familie könne keine Diskriminierung von Schwulen und Lesben rechtfertigen.

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