Rechtsterrorismus:Mutmaßlicher Bombenleger von Wehrhahn bestreitet Tat

Prozessbeginn gegen 'Wehrhahn-Bomber'

Ralf S. mit seinem Anwalt im Landgericht Düsseldorf.

(Foto: dpa)
  • Am Vormittag hat der Prozess gegen den mutmaßlichen "Wehrhahn-Bomber" begonnen.
  • Der 51-jährige Ralf S. soll im Juli 2000 eine Rohrbombe am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn gezündet haben.
  • Bei der Explosion waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich.
  • Der Angeklagte bestreitet die Tat, zu erwarten ist ein schwieriger Indizienprozess.

Von Hans Leyendecker

Der Rottweiler von Ralf S.,51, hörte auf das Kommando "Asylant". Migranten nannte er "Scheiß-Kanaken-Drecksäcke", die er am liebsten mit einer 357er-Magnum erschießen würde: Schwangere "zuerst". Eines seiner Tatoos zeigt ein Hakenkreuz. Eine Bekannte hat ihn bei der Polizei als "fremdenfeindlichen, grenzdebilen Psychopathen" bezeichnet.

Seit heute Vormittag muss sich der Rechtsradikale vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen zwölffachen Mordversuchs und dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion verantworten. Er soll am 27. Juli 2000 am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe ferngezündet haben, die mit 200 bis 300 Gramm TNT-Sprengstoff gefüllt war. Die überwiegend jüdischen Opfer kamen vom Deutschunterricht an einer Sprachschule. Von der zwölfköpfigen Gruppe wurden zehn Sprachschüler verletzt, eine Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Der Anschlag vor fast 18 Jahren bewegte die Republik.

Angeklagter: "Ich habe mit dem Anschlag nichts zu tun"

Die Beweismittelordner umfassen zweihunderttausend Seiten; die Anklageschrift ist mehr als 250 Seiten stark, die Namen von 96 Zeugen sind aufgeführt. Penibel sind darin auch die Biografien der Opfer festgehalten. Ein Prozess fast 18 Jahre nach einer Tat ist nicht einfach und kann dauern. Bis zum Beginn der Sommerpause sind 37 Verhandlungstage angesetzt. Fünf der Opfer wollen als Nebenkläger auftreten.

Es wird vermutlich ein Indizien-Prozess werden. Ralf S. bestreitet vehement das Verbrechen. Dies bekräftigte er am Vormittag auch noch einmal vor Gericht. "Ich habe mit dem Anschlag nichts zu tun", so S.. Seinem Anwalt Olaf Heuvens zufolge ist die Erklärung seines Mandanten auch die "Arbeitshypothese für die Verteidigung - nichts findet sich in der Akte, was mich überzeugt".

Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück, 55, der die Anklage verfassst hat, findet die "Beweislast erdrückend". Jedes Indiz allein sei möglicherweise nicht genug, alle zusammen belasteten den Angeklagten schwer. Er sei überzeugt, dass "das alles so ist, wie es da steht". Es gibt beispielsweise verschiedene Versionen von Ralf S., was er an diesem Tag im Juli 2000 gemacht haben will, aber aus Sicht der Anklage sind alle diese Erklärungen durch Zeugen widerlegt.

Schon die Anklageschrift verrät, dass es vermutlich kein einfacher Prozess werden wird. Gewöhnlich beginnt der Anklagesatz mit Ausführungen zum Angeklagten. Diese Anklage beginnt mit der Schilderung der Tat. Die ist objektiv, der Ablauf steht fest. Spannend wird sein, wie die Schwurgerichtskammer mit dem zähen Stoff umgehen wird.

Nach dem Anschlag gab es viele Spuren - und die meisten führten ins rechte Milieu. Ralf S., der damals in der Nähe des Tatorts einen Militaria-Laden betrieb, war die "Spur 81". Er galt als Waffennarr, kannte sich mit Sprengstoffen aus und war als Fremdenhasser berüchtigt. Er wurde festgenommen, galt zeitweise sogar als Hauptverdächtiger. Gegenüber seinem Laden war eine Sprachschule, die auch von den osteuropäischen Schülern besucht wordem war. Das soll ihn geärgert haben.

Der Angeklagte soll im Gefängnis mit der Tat geprahlt haben

Er betrachtete die Fremden offenbar als Eindringlinge. Dann tauchten zwei Neonazis in Ledermänteln und Hunden mit Springerstiefeln vor der Schule auf. Die Schüler stellten sich gemeinsam ans Fenster der Schule und sahen den Neonazis ins Gesicht. Die verschwanden im Laden von Ralf S. Hat er die Reaktion der Fremden als Provokation gesehen? Aber ein Beweis war das nicht, die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Und keiner seiner Kumpel half damals den Ermittlern.

Ralf S. schien einer jener Typen aus dem braunen Sumpf zu sein, die für ihre Lebenspleiten gern Ausländer verantwortlich machen. Ein durchgeknallter Schwätzer, der von seinem "Revier" sprachund auf der Straße Patrouille ging, als wäre er der Sheriff. Aber war er der Attentäter?

Im Jahr 2014 kam die Wende. Ralf S. saß wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ein und soll einem Mithäftling gesagt haben, er habe an einem Bahnhof "die Kanaken weggesprengt". Die Bombe habe er er aus der Ferne gezündet. Der Häftling hatte noch nie von dem Anschlag in Düsseldorf gehört. Er bat die Anstaltsleitung, doch mal zu recherchieren, ob da was gewesen sei. "Warum soll mein Mandant sowas erzählt haben?" fragt Heuvens. Er findet den "Zeugen unglaubwürdig".

Die Aussage dieses Zeugen löste jedenfalls neue umfangreiche Ermittlungen aus und das Programm lief wie bei allen großen Fällen wieder an: Das Telefon von Ralf S. wurde abgehört, es gab verdeckte Ermittlungen und eine neue Zeugenliste.

Und diesmal war alles anders. Zwei Zeugen behaupteten, Ralf S. habe ihnen gegenüber den Anschlag angekündigt. Früher hätten sie nicht darüber reden können, weil sie angeblich unter Druck gesetzt worden seien. Eine Zeugin erklärte, sie habe ihn unmittelbar vor dem Anschlag in der Nähe des Tatorts bemerkt. Eine frühere Bekannte von ihm behauptet sogar, sie habe die selbstgebaute Rohrbombe in seiner Küche gesehen.

Wurde der Angeklagte von einer Behörde gedeckt? Bisher gibt es dafür keine Hinweise

Die Ermittler überprüften noch einmal sein scheinbar perfektes Alibi und kamen zu dem Ergebnis, es sei kunstvoll konstruiert gewesen - einschließlich einer konspirativen Wohnung, in der er angeblich die Bombe gebastelt haben soll . Dass so jemand erst knapp 18 Jahre nach der Tat angeklagt werden kann, wird vermutlich auch für politische Spekulationen sorgen. Aber es gibt bislang keinen seriösen Hinweis, dass der Verfassungsschutz oder eine Behörde ihn gedeckt haben könnte.

Interessant wird auch sein, wie sich einige der Zeugen vor Gericht verhalten werden. Mysteriös ist beispielsweise die Geschichte mit den zwei Neonazis, die sich ausweislich vieler Aussagen von Zeugen vor der Schule postiert hatten. Ein Zeuge räumt ein, er sei dort gewesen, aber allein. Der zweite Mann wurde nicht gefunden.

Nicht wenige der Zeugen stammen aus der damaligen Düsseldorfer Neonazi-Szene. Typen mit einschlägigen Tatoos sind darunter, die früher "Deutschland den Deutschen" riefen. Einige von ihnen sind inzwischen Familienväter geworden. Sie sprechen in ihren Zeugenvernehmungen von "Jugendsünden" und Kumpels, mit denen man damals halt viel getrunken habe.

Alles lang her - aber nicht für die Opfer.

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