Fußball vs. AfD:In den Fußballverein darf nicht jeder rein

Fussball 1 BL Saison 2016 2017 Spieltag 30 1 FC Köln vs TSG 1899 Hoffenheim Rheinenergiestadion; Köln

Kölner Fans protestieren gegen die AfD.

(Foto: imago/Chai v.d. Laage)

Dürfen Sportvereine Mitglieder ablehnen, die zu einer rechtspopulistischen Partei wie der AfD gehören? Die Rechtslage ist klar: Sie dürfen. Und das ist richtig so.

Kommentar von Heribert Prantl

Über das Vereinswesen gibt es allerlei spöttische Bemerkungen. Besonders spöttisch ist dieser Satz: "Ich mag keinem Verein angehören, der mich als Mitglied aufnimmt." Er stammt nicht von Alexander Gauland, dem AfD-Vorsitzenden, sondern von Groucho Marx, dem amerikanischen Komiker und Schauspieler. Mit einem Telegramm diesen Inhalts hat Groucho Marx einst den Austritt aus seinem Club erklärt.

Bei Eintracht Frankfurt und beim Hamburger SV geht es aktuell weniger um Austritte, eher um Eintritte. Beide Vereine wollen keine Mitglieder, die der AfD angehören - Verantwortliche der Klubs haben dies so erklärt. In Frankfurt gibt es daraufhin jetzt eine Kampagne der AfD, in der für den massenhaften Beitritt, für eine Unterwanderung des Vereins also, geworben wird - um demnächst den resoluten Präsidenten abwählen zu können. Der hatte, auf die AfD gemünzt, erklärt: "Solange ich da bin, wird es keine Nazis bei Eintracht Frankfurt geben." Die gab es in der Geschichte; die Eintracht hat eine markant braune NS-Vergangenheit.

Darf ein Fußballverein Aufnahmeanträge ablehnen?

Stellen wir uns nun vor, um die zugespitzte Sache weiter zuzuspitzen, Alexander Gauland würde einen Mitgliedsantrag beim HSV oder bei der Eintracht stellen. Das ist zwar unwahrscheinlich, weil Gauland bekannt hat, dass er von Fußball nicht viel versteht; er habe, so sagte er, nicht mal gewusst, dass der Nationalspieler "Jérôme Boateng farbig ist". Zuvor hatte er ihn 2016 mit der Bemerkung beleidigt, dass man so einen nicht als Nachbarn haben wolle, auch wenn man ihn als Fußballer gut finde.

Rassistische Sprüche widersprechen den Satzungen der Klubs, sie widersprechen auch dem Ethik-Kodex des Deutschen Fußball-Bundes, in dem es heißt: "Im Fußball spiegelt sich die Vielfalt der Gesellschaft, der Sprachen, Kulturen und Lebensweisen wider. Wir achten diese Vielfalt auf und abseits des Platzes und dulden keine Diskriminierungen, Belästigungen oder Beleidigungen, sei es aufgrund von Geschlecht, ethischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung. Rassistischen ... sowie diskriminierenden Verhaltensweisen treten wir entschieden entgegen." Es vertrage sich nicht mit der Vereins-Satzung, AfD zu wählen, hatte Präsident Fischer von der Eintracht daraus gefolgert - die AfD überzog ihn mit Strafanzeigen.

Darf ein Fußballverein Aufnahmeanträge ablehnen? Die juristische Antwort ist klar: Er darf. Bei der Aufnahme in den Verein handelt es sich um einen Vertrag, einen Eintrittsvertrag - und der Verein ist nicht verpflichtet, jeden Bewerber zu nehmen. Es gilt die Vertragsfreiheit. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verein dem Antrag zustimmt. Das ist keine Diskriminierung, das ist Recht: Ein Verein kann sich aussuchen, wen er zum Mitglied haben will. Eine Pflicht zur Aufnahme ergibt sich nur, wenn dies in der Satzung ausdrücklich geregelt ist. Ansonsten kann der Verein nicht gezwungen werden, Querulanten, Problembären oder sonst ihm missliebige Personen aufzunehmen. Ausnahmen kann es dann geben, wenn der Verein Monopolstellung hat, und der Bewerber (zum Beispiel, weil er aktiver Sportler ist) auf ihn angewiesen ist, um bei Wettkämpfen antreten zu können. Dann wäre Ablehnung rechtsmissbräuchlich. Das ist nicht die Konstellation bei den derzeitigen Streitigkeiten.

Und was ist, wenn es, wie aktuell, Zoff darüber gibt, ob das Programm der AfD wirklich dem Vereinsziel widerspricht, ob es da einen unüberbrückbaren Konflikt gibt? Die Rechtsprechung ist da sehr klar: Das "ist der vollständigen Nachprüfung durch die Gerichte entzogen"; so formulierte es das Landgericht Bremen 2013, das ist auch herrschende Rechtsprechung. Der Verein - der Mitgliederversammlung des HSV im Februar liegt ein entsprechender Antrag vor - darf das entscheiden. Klagen dagegen hätten keinen Erfolg. Und das ist richtig so.

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