Öffentlicher Dienst:Zusatzrente auf der Kippe

Öffentlich Bedienstete haben bei der Altersvorsorge garantierte Rentenansprüche verloren. Experten halten dies für ungerecht. Nun entscheidet das Verfassungsgericht.

Thomas Öchsner

Wenn die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in diesem Jahr über neue Tarife verhandeln, geht es nicht nur um die Gehälter. Schon in dieser Woche werden Bund, Länder, Kommunen und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi über die Zusatzrente für die öffentlich Bediensteten reden.

Öffentlicher Dienst: Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung in Köln säubert die Stufen vor dem Dom: Seine Altersvorsorge steht vor Gericht.

Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung in Köln säubert die Stufen vor dem Dom: Seine Altersvorsorge steht vor Gericht.

(Foto: Foto: ddp)

Es geht dabei für knapp fünf Millionen Versicherte um viel Geld - und um die Frage, ob die Tarifparteien bei der Neuregelung für die Zusatzversorgung nach der Devise vorgegangen sind: "Den Kleinen nimmt man, den Großen gibt man noch mehr."

Dabei reden auch die Gerichte mit. Das Bundesverfassungsgericht hat nun nach Informationen der SZ sogar eine Verfassungsbeschwerde eines Verwaltungsangestellten angenommen, der sich um einen Teil seiner Zusatzrente betrogen fühlt.

Noch nie hat ein Altersvorsorge-Tarifvertrag eine solche Protestwelle ausgelöst: Allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) reichten etwa 220.000 Pflichtversicherte Beschwerden ein. Etwa 2000 haben vor Gericht geklagt, und mehr als 200 Revisionsklagen waren beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.

Stark geschrumpft

Ein Machtwort hat der BGH aber inzwischen gesprochen: Im November 2007 forderte er die Tarifparteien auf, die Rentenansprüche neu zu regeln, zumindest für die Pflichtversicherten, die am 1. Januar 2002 noch nicht 55 Jahre alt waren. Die Richter beanstandeten, dass durch den Systemwechsel für die Altersversorgung zum Beginn des Jahres 2002 Mitarbeiter mit einer langen Ausbildungszeit benachteiligt werden.

Ob Krankenschwester oder Busfahrer, Hausmeister oder Friedhofsgärtner - wer bei einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungskasse oder eben bei der VBL Mitglied ist, war bis Ende 2001 relativ gut versorgt.

Die Zusatzrente der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst ergänzte ihre gesetzliche Rente so, dass sie je nach Dienstzeit im Ruhestand bis zu 92 Prozent ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Jahre im Job bekamen - vor Abzug der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Da aber die Gefahr bestand, dass das Niveau der gesetzlichen Renten immer weiter sinkt und die Versorgungsanstalten zunehmend mehr Geld zuschießen müßten, wären die Kosten langfristig nicht mehr zu tragen gewesen.

Die neue, seit 2002 geltende Betriebsrente im öffentlichen Dienst ist deshalb von der gesetzlichen Rente abgekoppelt. Sie hängt nur noch von Alter und Verdienst ab. Unterm Strich ist die Zusatzrente für die öffentlich Bediensteten deshalb stark geschrumpft.

Lesen Sie auf der zweiten Seite, warum der Fachautor und Mathematiker Werner Siepe von einer "Rentenfalle im öffentlichen Dienst" spricht.

Zusatzrente auf der Kippe

Der jahrelange Rechtsstreit geht nun unter anderem um die Rentenansprüche, die die VBL und andere Zusatzversorgungskassen auf Grund des neuen Altersvorsorge-Tarifvertrages den Versicherten zum Stichtag 31. Dezember 2001 angerechnet haben.

Wegen dieser sogenannten Startgutschriften fühlen sich zahlreiche Mitarbeiter um einen Teil ihrer Zusatzrente geprellt. Der Fachautor und Mathematiker Werner Siepe, der eine Studie zu dem Systemwechsel bei der Zusatzversorgung vorgelegt hat, spricht von einer "Rentenfalle im öffentlichen Dienst, schweren Irrtümern der Tarifparteien und extrem ungerechten Folgen".

So rechnet Siepe in seiner Studie vor, dass ein verheirateter Spitzenverdiener mit monatlich 6000 Euro Bruttogehalt im Jahr 2001 nach 30 Dienstjahren das Sechsfache an Zusatzrente bekommt im Vergleich zu einem alleinstehenden Normalverdiener mit 3000 Euro und ebenfalls 30 Dienstjahren.

Auch Rechtsanwalt Bernhard Mathies, der die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, hält von der neuen Zusatzrente nicht viel: "Bei keinem anderen deutschen Alterssicherungssystem besteht eine solche Rentenungerechtigkeit wie bei den Startgutschriften. Die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern öffnet sich immer mehr."

Die Stiftung Warentest hat ebenfalls nachgerechnet. Ergebnis: Vor allem diejenigen, die am 31. Dezember 2001 alleinstehend, 1947 oder später geboren waren und schon sehr lange im öffentlichen Dienst tätig sind, werden bei den Startgutschriften benachteiligt.

Tarifparteien müssen nachbessern

Der BGH sieht dies zumindest teilweise auch so. In seinem Grundsatzurteil von 2007 erklärte er die Zusatzrente für diese Jahrgänge für unverbindlich, weil sie zumindest in einem Punkt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoße.

Die Tarifparteien müssen deshalb die Zusatzrente nachbessern, um den Anforderungen des BGH nachzukommen. Dies hat Verdi bereits angekündigt. Eine grundsätzliche Reform der Reform hält die Gewerkschaft aber offenbar für nicht notwendig, es handele sich "insgesamt um eine ausgewogene Regelung".

Rechtsanwalt Mathies sieht dies ganz anders: Er verweist darauf, dass mit der Reform der Zusatzversorgung auch die frühere Mindestversorgungsrente teilweise ausgehebelt wurde. "Das, was den Mitarbeitern früher zugesagt wurde, wird jetzt nicht mehr ausgezahlt. Einmal erworbene Ansprüche dürfen aber nicht einfach gestrichen werden", sagt Mathies.

Für den Rechtsanwalt ist dies eindeutig "ein Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum". Ob der Anwalt damit recht behält, wird nun das Verfassungsgericht prüfen. Und das ist für Mathies, der auf ein Urteil im Frühjahr 2009 hofft, schon einmal ein "sehr gutes Zeichen". Die meisten Verfassungsbeschwerden nimmt das Gericht erst gar nicht zur Entscheidung an.

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