NSU:Mutmaßlicher NSU-Helfer lehnt Richter als befangen ab

Angeklagter Ralf Wohlleben im NSU-Prozess

Der Angeklagte Ralf Wohlleben im NSU-Prozess.

(Foto: dpa)
  • Das Gericht bekräftigt die Entscheidung, keine neuen Zeugen zum Weg der Mordwaffe zum NSU hören zu wollen.
  • Ralf Wohlleben wirft den Richtern vor, sich in ihrem Urteil gegen ihn längst festgelegt zu haben.
  • Wohllebens Ablehnungsantrag gegen das Gericht verzögert den Fortgang der Plädoyers auf unbestimmte Zeit.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Es ist einer dieser Verhandlungstage im NSU-Prozess, an denen nur für wenige Minuten verhandelt wird, der sich aber dennoch über Stunden erstreckt. Er endet mit einem neuerlichen Befangenheitsantrag des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben gegen die Richter. Damit ist eine Fortsetzung der Plädoyers weiterhin nicht in Sicht.

Der 409. Verhandlungstag am Donnerstag beginnt bereits mit Verzögerung. Nicht wie üblich um 9.45 Uhr, erst um 11.15 Uhr wird der NSU-Prozess fortgesetzt. Zunächst allerdings nur für fünf Minuten. Zwei Verteidiger von Beate Zschäpe schließen sich den Anträgen, Stellungnahmen und Erwiderungen der Verteidigung von Wohlleben aus den vergangenen Tagen an.

Wohlleben ist wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt. Er soll mit dem weiteren Angeklagten Carsten S. den NSU-Terroristen die Česká-Pistole besorgt haben, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen ermordet haben. Carsten S. hat die Česká-Lieferung gestanden, er sagt auch, dass Wohlleben die Beschaffung organisiert und ihm das Geld für den Kauf gegeben hat.

Wohllebens Verteidigung behauptet nun, zwei andere Männer hätten dem NSU die Tatwaffe besorgt. Der Senat hat den Antrag, diese beiden Männer als Zeugen zu hören bereits am Dienstag abgelehnt. Wohllebens Verteidiger konterten mit einer sogenannten Gegenvorstellung. Zschäpes Verteidiger springen ihnen an diesem Tag nun bei. Mit der Folge, dass sich die Richter um 11.20 Uhr für fast eineinhalb Stunden zur Beratung zurückziehen.

Nach der Pause verkündet der Senat, dass sich an seiner Entscheidung nichts geändert hat. Die Richter bleiben dabei: Sie wollen die beiden Männer nicht hören, die nach Angaben von Wohllebens Anwälten dem NSU nicht nur irgendeine Waffe, sondern die Tatwaffe besorgt haben sollen.

Dies sei eine bloße Behauptung, stellt das Gericht fest. Weder die Beweisaufnahme noch die Beweisanträge der Verteidigung haben aus Sicht der Richter Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die Mordwaffe nicht über Carsten S. zu Böhnhardt und Mundlos gelangt ist. Eine Viertelstunde benötigt Richter Manfred Götzl dafür, den Beschluss vorzulesen. Dann wird die Hauptverhandlung gleich wieder unterbrochen. Diesmal auf Antrag von Wohllebens Verteidigung. Nun für eine Stunde.

Mehr als zwei Dutzend Befangenheitsanträge bisher im NSU-Prozess

Um 14 Uhr geht es weiter. Für zwei Minuten. Solange braucht Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders, um gleich die nächste Unterbrechung zu beantragen. Diesmal für eineinhalb Stunden, um einen Ablehnungsantrag gegen die Richter zu formulieren.

Um 15.30 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Verteidiger Olaf Klemke trägt den angekündigten Ablehnungsantrag gegen die Richter vor. Wohlleben habe die begründete Sorge, dass die Richter ihm nicht mehr unbefangen begegneten, sondern sich in ihrem Urteil gegen ihn längst festgelegt hätten. Er lehne sie daher wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Nun müssen andere Richter des Oberlandesgerichts München über den Antrag entscheiden.

Richter Götzl beendet um 15.45 Uhr den Verhandlungstag. Er sagt, der Prozess werde planmäßig am Dienstag fortgesetzt. Viele Prozessbeteiligte sind skeptisch. Sie rechnen eher damit, dass der Prozess länger unterbrochen bleiben muss. Dass das Ablehnungsgesuch Erfolg haben wird, ist unwahrscheinlich. Mehr als zwei Dutzend Befangenheitsanträge gab es bereits im NSU-Prozess. Keiner hatte Erfolg.

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