Irak:Deutsche IS-Anhängerin verurteilt

Ein Gericht in Bagdad verurteilte am Sonntag die 17-jährige Linda W. aus Sachsen zu sechs Jahren Haft - wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat und illegaler Einreise in den Irak.

Von Volkmar Kabisch, Georg Mascolo und Amir Musawy, Hamburg

Der Justizpalast von Bagdad ist umgeben von meterhohen Betonmauern. Mittendrin liegt der Zentralgerichtshof der irakischen Hauptstadt. Täglich werden hier mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz IS verurteilt, manche zum Tode durch den Strang. An diesem Sonntag war es die inzwischen 17-jährige Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz, die sich vor Gericht verantworten musste. Das erfuhren NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung aus Justizkreisen. Der Jugendrichter warf ihr vor, Mitglied des sogenannten Islamischen Staates gewesen zu sein. Die Todesstrafe war bei ihr ausgeschlossen, weil sie minderjährig ist.

Vertreter der deutschen Botschaft waren nach Angaben aus Justizkreisen bei dem Prozess anwesend, der wegen der Jugend von Linda W. nicht öffentlich war. Am Ende steht nun offenbar ein Urteil, gegen das noch Berufung eingelegt werden kann: Fünf Jahre Haft wegen der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und dazu ein Jahr Haft wegen illegalen Grenzübertritts. Eine Bestätigung durch das Auswärtige Amt war zunächst nicht zu erhalten.

Über den Fall hatten im vergangenen Jahr Medien aus aller Welt berichtet, nachdem die damals 16-Jährige in Mossul durch irakische Sicherheitskräfte verhaftet worden war. Im Dezember berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung über eine Reise von Linda W.s Mutter Kathrin und ihrer Schwester Miriam nach Bagdad. Im Interview äußerte sich Linda W. erstmals direkt und bereute, sich der Terrormiliz angeschlossen zu haben: "Ich weiß nicht, wie ich auf so eine dumme Idee kommen konnte, weil ich hab mir mein Leben damit ruiniert." Sie wolle schnellstmöglich zurück nach Deutschland.

Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, die Linda W. und andere deutsche Frauen in Bagdad vernommen hatten, sahen in ihnen kein größeres Sicherheitsrisiko. Linda W. wirke eher wie ein Opfer. Doch die irakische Regierung hatte früh klargestellt, dass mutmaßliche Mitglieder des IS vor Gericht gestellt würden. Eine Auslieferung, Abschiebung oder Überstellung werde es nicht vor einem irakischen Urteil geben.

Im Januar war dann das erste Urteil über eine deutsche IS-Anhängerin in Bagdad gefällt worden. Die 50-jährige Deutsch-Marokkanerin Lamia K. aus Mannheim wurde in der ersten Instanz zum Tode verurteilt. Der deutsche Botschafter in Bagdad hatte gegen das Urteil im irakischen Außenministerium protestiert. Im Auswärtigen Amt hofft man, ein Richterrat werde das Urteil gegen Lamia K. bald in eine Haftstrafe umwandeln.

Wie es bei Linda W. weitergehen wird, ist noch unklar. Eine Auslieferung kommt zunächst nicht in Betracht, weil es in Deutschland zwar Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen die 17-Jährige und weitere Deutsche gibt, nicht aber einen Haftbefehl. Zudem fehlt ein Auslieferungsabkommen mit dem Irak.

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