Steuern:Diese Handwerker-Rechnungen können Sie von der Steuer absetzen

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Ausgaben für private Dinge haben eigentlich nichts in der Steuererklärung zu suchen. Doch bei einigen Handwerker-Leistungen gibt es Ausnahmen.

Von Udo Reuß, Finanztip

Wer sich vom Handwerker eine Rechnung ausstellen lässt und sie gut aufbewahrt, kann spätestens bei der Steuererklärung eine Menge Geld sparen. Von der Wartung der Heizung über Pflasterarbeiten bis hin zum Schlüsseldienst: Eine ganze Reihe von Handwerker-Leistungen wird vom Fiskus gefördert. Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt können Steuerzahler Handwerker-Rechnungen bis 6000 Euro geltend machen und dadurch einen Steuernachlass von bis zu 1200 Euro bekommen.

Absetzbar sind allein die Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer, und zwar in Höhe von 20 Prozent. Materialkosten lassen sich hingegen nicht geltend machen. Um die Steuererstattung für Handwerkerkosten zu bekommen, sind diese in Zeile 73 des Mantelbogens der Steuererklärung einzutragen. Weil der Gesetzgeber die Schwarzarbeit bekämpfen will, akzeptiert er keine Barzahlung. Der Rechnungsbetrag ist zu überweisen.

Bis zu 4000 Euro Steuerrabatt für haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind Ersparnisse drin. Hier erkennt der Fiskus sogar Kosten bis zu 20 000 Euro an. Die Finanzämter akzeptieren eine ganze Reihe von Dienstleistungen, solange sie in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus ausgeführt werden: Dazu gehören Pflegedienstleistungen, eine Putzhilfe, der Winterdienst, Gartenarbeiten oder Kinderbetreuung.

Auch eine angestellte Haushaltshilfe kann bei der Steuer berücksichtigt werden. Sie muss dafür als Minijobber beschäftigt und über das " Haushaltsscheckverfahren" bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein, die dann die fällige Pauschalsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Auch hier sind 20 Prozent Steuerersparnis drin.

Mieter können Nebenkosten absetzen

Wer zur Miete wohnt, kann bestimmte Posten der Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzen, selbst wenn er sie gar nicht beauftragt hat. Dazu zählen etwa die Kosten für Hausmeister, Gärtner oder Schornsteinfeger. Mieter können ihre Hausverwaltung oder ihren Vermieter dazu auffordern, solche Posten in der Nebenkostenabrechnung einzeln aufzulisten.

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