Mordprozess:Lebenslange Haft für Messerstecher von Barmbek

Prozess gegen Messerstecher von Barmbek

In diesem Supermarkt erstach A. einen Menschen und verletzte sechs weitere. Nun muss er lebenslänglich in Haft.

(Foto: dpa)
  • Der Messerstecher von Hamburg-Barmbek, Ahmad A., muss lebenslang ins Gefängnis.
  • Die Richter stellten außerdem eine "besondere Schwere der Schuld" fest, was eine spätere Haftentlassung deutlich erschwert.
  • A. hatte in und vor einem Supermarkt einen Menschen erstochen und sechs weitere verletzt. Seine Taten waren islamistisch motiviert.

Am Morgen des 28. Juli 2017 trank Ahmad A. noch Tee mit seinem Mitbewohner. Wenig später ging er in einen Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek, zog ein Messer und stach auf Menschen ein. Ein Opfer starb, sechs weitere wurden verletzt.

Für diese Taten muss A. nun lebenslang ins Gefängnis. Das entschieden am Morgen die Richter des Hamburger Staatsschutzsenats. Sie stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Palästinenser Ahmad A. habe sich des Mordes sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Sakuth.

Erst wirkte A. stolz auf seine Taten. Dann entschuldigte er sich bei den Opfern

Der abgelehnte Asylbewerber hatte im Prozess gestanden, in dem Edeka-Supermarkt einen 50 Jahre alten Kunden erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben. Auch aus seinem Motiv machte er keinen Hehl: Religiöser Eifer. A. sieht sich als Vorkämpfer des internationalen Dschihads, des Kampfes also gegen "Ungläubige", das heißt gegen Menschen, die nicht muslimischen Glaubens sind.

Nach den ersten beiden Attacken rannte A. mit dem blutigen Messer in der Hand auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte noch fünf weitere Passanten. Ein psychiatrischer Gutachter sagte vor Gericht, er halte A. für voll schuldfähig.

In seinen ersten Vernehmungen hatte er laut Aussage eines Polizisten stolz auf seine Taten gewirkt. Im Prozess erschien er zunächst teilnahmslos. Dann, in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung, entschuldigte er sich erstmals bei den Opfern und ihren Familien. Sein Verteidiger sagte, A. sei inzwischen ein anderer Mensch.

Das westliche Leben lockte den jungen Mann 2008 nach Europa, 2015 landete er schließlich in Deutschland. Laut Zeugenaussagen wollte er dort sein Studium der Zahnmedizin fortsetzen. Doch er durfte nicht bleiben. Er erklärte sich mit der Ausreise einverstanden - doch sie verzögerte sich wegen fehlender Dokumente.

Er stammt den Ermittlungen zufolge aus einer Familie, die nicht streng religiös ist. "Erst in Deutschland nahm sein Glaube radikalere Züge an", hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Yasemin Tüz, in ihrem Plädoyer erklärt.

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