Digitale Privatsphäre:Facebooks Gesichtserkennung kehrt zurück nach Deutschland

Facebook

Facebook will wieder europäische Gesichter scannen.

(Foto: dpa)
  • Facebook hat angekündigt, die Gesichtserkennung in der EU wieder zu aktivieren.
  • Grund sei die Datenschutzgrundverordnung, die im Mai in Kraft tritt. Mit ihr wird der Datenschutz in der EU verschärft.
  • Nutzer müssen einwilligen, bevor die Gesichtserkennung aktiviert wird. Sie können sie auch wieder ausschalten.

Von Marvin Strathmann

Bitte lächeln: Facebook will in Europa wieder die Gesichtserkennung freischalten. Seit 2012 ist die Funktion für Nutzer in der Europäischen Union (EU) aus Datenschutz-Gründen nicht mehr verfügbar. In Zukunft sollten sie selbst entscheiden, ob das Soziale Netzwerk ihre Gesichter scannen darf oder nicht, schreibt Facebook in einem Blog-Eintrag: "Die Verwendung der Gesichtserkennung ist vollkommen optional." Werde sie nicht aktiviert, bleibe sie ausgeschaltet (Opt-in-Methode). Nutzer sollen die Funktion jederzeit ein- und wieder ausschalten können.

Nach Kritik von Datenschützern hatte Facebook die Gesichtserkennung 2012 in Europa abgeschaltet und nachweislich alle erhobenen Daten gelöscht. Das Unternehmen hatte die Technik für alle Mitglieder des Netzwerks automatisch aktiviert.

Die nun wieder eingerichtete Funktion ist zunächst nicht für alle Nutzer verfügbar, sie soll nur testweise für einige von ihnen aktiviert werden. Willigt jemand ein, verspricht Facebook ihm im Gegenzug neue Funktionen. Es heißt also "Gesicht gegen Features":

  • Der Nutzer erhält eine Benachrichtigung, wenn ein Dritter ein Profilbild mit seinem Gesicht hochlädt. So soll verhindert werden, dass Identitäten geklaut werden und sich ein Fremder als eine andere Person ausgeben kann.
  • Was ungewohnt ist: Wird ein Foto hochgeladen, auf dem der Nutzer zu sehen ist, erhält er auch dann eine Benachrichtigung, wenn er nicht markiert wurde. Anschließend kann er sich selbst markieren oder den Hochladenden kontaktieren, falls er nicht einverstanden ist.
  • Das Leben für Nutzer mit Sehschwäche soll durch Gesichtserkennung angenehmer werden. Schon jetzt scannt Facebook Bilder, erkennt Gegenstände darauf und erstellt Texte, um sie vorlesen zu lassen. Ist die Gesichtserkennung aktiviert, kann Facebook zusätzlich die Menschen auf den Fotos benennen, die nicht markiert wurden.

Strengere Regeln für Unternehmen

Facebooks Begründung für den neuen Gesichtserkennungs-Anlauf wirkt kurios: mehr Datenschutz. Im Blog-Eintrag verweist der Konzern auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab Mai in der EU gilt und Unternehmen strengere Regeln für die Privatsphäre ihrer Kunden auferlegt. Das bedeutet: Bußgelder für Unternehmen werden höher, Regeln vereinheitlicht und Bürger erhalten mehr Rechte.

"Es ist zu begrüßen, dass Facebook die aufsichtsbehördliche Vorgabe eines Opt-in zur Erstellung von biometrischen Merkmalen zur Gesichtserkennung der Nutzer künftig offenbar umsetzen wird", sagt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der in Deutschland für Facebook zuständig ist. "Die Details des Einwilligungsverfahrens, insbesondere der Information der Nutzer, sind noch zu überprüfen." Es müsse weiterhin sichergestellt werden, dass die Daten gelöscht werden, wenn Nutzer ihre Einwilligung wiederrufen, sagt Caspar. Unter anderem Caspar hatte 2012 gefordert, dass Nutzer ausdrücklich zustimmen müssten, damit Facebook die Funktion freischalten darf.

Auf einer Hilfeseite beschreibt das Unternehmen genauer, wie die Gesichtserkennung funktioniert. EU-Nutzer, die von der Änderung betroffen sind, können die Funktion nun wohl wie US-Nutzer ein- oder ausschalten: Nutzer der Webversion klicken oben rechts auf das Dreieck und dann auf "Einstellungen". Links in der Menüleiste befindet sich der neue Punkt "Gesichtserkennung". Nutzer der App wählen ebenfalls das Menü oben rechts aus und tippen anschließend auf "Kontoeinstellungen" im unteren Bereich. Dort finden sie den Punkt "Gesichtserkennung".

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