HNA:Korrekt gemeldet

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin findet keine Fehler: Das chinesische Konglomerat hat beim Anteilserwerb an der Deutschen Bank Stimmrechte richtig angegeben.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Die Deutsche Bank hat eine Sorge weniger: Die Finanzaufsicht Bafin lässt HNA, den chinesischen Großaktionär der Deutschen Bank, in einem wichtigen Punkt vom Haken. Nach SZ-Informationen sind die Aufseher zu der Auffassung gekommen, dass HNA die Stimmrechte an der Bank richtig gemeldet hat.

HNA war vor einem Jahr mit 9,9 Prozent bei der Bank eingestiegen, hält inzwischen aber nur noch 8,8 Prozent. Seit Monaten steht der Konzern wegen seiner intransparenten Unternehmensstruktur in der Kritik. Überdies hat das Konglomerat Refinanzierungsschwierigkeiten.

Die Bafin hatte die Stimmrechtsmeldung von HNA an der Deutschen Bank überprüft, nachdem die Chinesen in der Schweiz Ärger bekommen hatten: Die dortige Übernahmekommission hatte Ende vergangenen Jahres festgestellt, dass HNA bei der Übernahme des Schweizer Airline-Caterers Gategroup im Mai 2016 "unwahre bzw. unvollständige" Angaben gemacht hatte. Die Kontrolle des Konzerns liege in Wirklichkeit in Händen von sechs eng miteinander verbundenen Einzelaktionären um HNA-Gründer Chen Feng. Die vermeintlichen Großaktionäre, die HNA in der Schweiz gemeldet hatte, gebe es schlicht nicht. Sie waren Strohmänner für sechs Herren aus China. Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Zürich in dem Zusammenhang inzwischen sogar ein Verfahren eingeleitet.

Die Bafin ist dem Vernehmen nach zu dem Schluss gekommen, dass sich das Schweizer Recht in diesem Punkt nicht auf das deutsche übertragen lässt. Die Stimmrechtsmitteilung sei korrekt gewesen. Wie in vielen anderen Ländern gilt auch in Deutschland: Sobald Aktionäre mehr als drei Prozent an einem börsennotierten Unternehmen halten, müssen sie per Stimmrechtsmitteilung angeben, welche Gesellschaften oder bedeutende Einzelaktionäre dort das Sagen haben. Das soll etwa verhindern, dass sich Anteilseigner heimlich zulasten anderer Minderheitsaktionäre absprechen. Melden musste HNA die komplette Konzernstruktur. Hätte die Bafin Fehler festgestellt, hätte das wohl Folgen für die Hauptversammlung der Deutschen Bank gehabt. Andere Aktionäre hätten durchsetzen können, dass HNA die Stimmrechte verliert. Völlige Entwarnung gibt es noch nicht: Auch die Europäische Zentralbank prüft seit Wochen, ob sie HNA als Aktionär der Deutschen Bank durchleuchten muss.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: