Gemeinderat Eurasburg:Kommunale Gebäude für Mobilfunk tabu

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Die Pläne für eine Mobilfunkanlage am Beuerberger Feuerwehrhaus haben am Dienstag im Gemeinderat Eurasburg eine Grundsatzentscheidung ausgelöst. Nach heftiger Kritik legte sich das Gremium darauf fest, keine innerörtlichen kommunalen Einrichtungen für Mobilfunk mehr bereitzustellen - außerhalb aber schon. Einstimmig lehnten die Gemeinderäte die Anfrage der Deutschen Funkturm GmbH ab, ob sie den Schlauchturm des Beuerberger Feuerwehrhauses für eine Anlage mieten könne. Bürgermeister Moritz Sappl (GWV) sah sich, wie er formulierte, "zwischen Pest und Cholera" gefangen. "Jeder will ein Handy haben, jeder will Sendeleistung haben, aber einen Sendemast will keiner", sagte er.

Bei einer Zustimmung rechne er mit Protesten, sagte Sappl. Andererseits hätte es die Kommune bei einer positiven Entscheidung in der Hand, wo eine Sendeanlage hinkomme. Bei einer Ablehnung hingegen "sucht sich die Funkturm GmbH einen anderen Platz im Ort". Das Unternehmen müsse nur einen privaten Grundstückesbesitzer finden, der sein Hausdach für Mobilfunk vermiete. "Funkmasten unter zehn Meter Höhe sind genehmigungsfrei", erklärte Sappl.

Ums Prinzip ging es Klaus Koch (Grüne). Wenn die Kommune auf ihren Gebäuden einmal eine Mobilfunkanlage innerorts zulasse, müsse sie sich auf diese Linie festlegen, erklärte er. "Wir können dann nicht mehr sagen, mal so, mal so." Er sprach sich gegen einen Mobilfunkmast am Beuerberger Feuerwehrhaus aus. "Es würde heißen, das ist der Mast von der Feuerwehr." Die Kommune solle von kommunalen Einrichtungen die Finger lassen. In seiner Kritik sah sich Koch mit Peter Goepfert (UWB) einig. Aus dessen Sicht war die Gemeinde bei derartigen Vorhaben immer kooperativ. Die Wohngebiete sollte die Kommune aber in Ruhe lassen. "Der Private, der sich in Beuerberg einen Mast aufs Dach setzt, soll sich bekennen", sagte Goepfert.

Auf Zustimmung stieß der Vorschlag von Hans Urban (Grüne), den Schussweg als Standort anzubieten. Der Forstweg am Hang oberhalb von Beuerberg habe Abstand zur Wohnbebauung.

© SZ vom 16.03.2018 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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