Rätsel der Woche:Was macht ein Parlamentarischer Staatssekretär?

Und was ist der Unterschied zu einem beamteten Staatssekretär?

Von Detlef Esslinger

An der Spitze jedes Bundesministeriums stehen Minister oder Ministerin, zur Unterstützung sind Staatssekretäre sowie Parlamentarische Staatssekretäre da. Staatssekretäre sind Beamte, Parlamentarische Staatssekretäre sind Politiker. Das Amt des Staatssekretärs ist das höchste, das ein Beamter dort erreichen kann. Er (oder sie) vertritt den Minister bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums, in dessen Abwesenheit hat er dort ein Weisungsrecht. Parlamentarische Staatssekretäre hingegen vertreten ihren Minister eher nach außen: im Bundestag, im Bundesrat, den Ausschüssen, den Fraktionen, den Arbeitskreisen. Wofür sie zuständig sind, legt der Minister fest; vor allem in den Ministerien, die mehrere Parlamentarische Staatssekretäre haben. Um es zu werden, muss man dem Bundestag angehören.

Aber ist das Amt erstrebenswert? Was man daraus machen kann, hängt nicht nur von einem selbst ab, sondern auch von dem Freiraum, den Minister oder Ministerin einem lassen - meistens keinen sehr großen. Es gibt Abgeordnete, die empfinden das Amt als Beförderung, andere als Trostpreis. Manche scheinen über diese Karrierestufe nicht hinauszukommen (wie der CDU-Abgeordnete Michael Meister, der Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium war und es seit dieser Woche im Bildungsministerium ist). Für andere war es eine Investition in die Karriere, die sich gelohnt hat (so für Andreas Scheuer, CSU, einst Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, jetzt der Minister dort). Auch im Kanzleramt sowie im Auswärtigen Amt werden diese Positionen vergeben; dort jedoch unter der dem Amt und den Inhabern schmeichelnden Bezeichnung "Staatsminister". Aber Minister ist der so Genannte eben nicht - anders als die Staatsminister in einigen Bundesländern. Die heißen nicht nur so, sie sind es auch.

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