Baden-Württemberg:Schwimmlehrer soll mindestens 40 Mädchen missbraucht haben

  • Ein 33 Jahrer alter Schwimmlehrer aus Baden-Württemberg soll mindestens 40 Mädchen sexuell missbraucht haben.
  • Die Opfer waren seine Schwimmschülerinnen im Alter von vier bis acht Jahren.
  • Im April will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben.

Ein Schwimmlehrer aus Südbaden soll über mehrere Jahre hinweg Dutzende Kinder sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wirft dem 33-Jährigen 136-fachen Missbrauch von Mädchen im Alter zwischen vier und acht Jahren vor.

Zwischen Oktober 2015 und September 2017 hatte der Mann freiberuflich in verschiedenen Bädern in Rastatt, Baden-Baden und Lörrach Kinder im Schwimmen unterrichtet. Im September des vergangenen Jahres erstatteten die Eltern mehrerer fünfjähriger Mädchen Anzeige gegen ihn. Inzwischen gehen die Ermittler von mindestens 40 Kindern aus, die der Mann missbraucht haben soll. Teilweise soll er die Taten mit einer Unterwasserkamera gefilmt haben.

Der 33-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Im April will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. In 131 Fällen legt sie ihm sexuellen Missbrauch zur Last. Darüber hinaus sind fünf Fälle bekannt, die die Staatsanwaltschaft als "schweren sexuellen Missbrauch" einordnet. Letzteres ist eine juristische Terminologie, die im Strafrecht für die Vergewaltigung von Kindern verwendet wird.

Mindestens zwei seiner Opfer soll der Mann massiv eingeschüchtert haben. "Er hat gedroht, dass er sie umbringt", sagte Michael Klose, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Weil er seine Opfer teils auch filmte, wird dem Schwimmlehrer in 14 Fällen zudem Herstellung von kinderpornografischem Material und in zwei Fällen - wegen der Drohung - Nötigung vorgeworfen.

Der Mann war in Untersuchungshaft gekommen, nachdem Eltern ihn angezeigt und das in seiner Wohnung gefundene Videomaterial ausgewertet worden war. Zunächst hatte er die Taten bestritten, inzwischen schweigt er zu den Vorwürfen.

Weil die Untersuchungshaft in der Regel höchstens sechs Monate dauern darf, prüft das Oberlandesgericht Karlsruhe derzeit die Fortdauer der Haft. Die Staatsanwaltschaft führt neben den massiven Tatvorwürfen auch Verdunkelungs- und Fluchtgefahr an.

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