Entrechtung der Juden:Was sich die Nazis vom US-Rassismus abschauten

Verhandlung vor dem Volksgerichtshof in Berlin während des Zweiten Weltkriegs

Justiz im Dienste der rassistischen NS-Diktatur: Verhandlung vor dem Volksgerichtshof in Berlin während des Zweiten Weltkriegs.

(Foto: Süddeutsche Zeitung Photo)

Nach der Machtergreifung ließ sich die Hitler-Diktatur von Rassegesetzen in den USA inspirieren, wie das Buch eines Rechtshistorikers dokumentiert.

Rezension von Robert Probst

Bevor der NS-Staat die Individualgrundrechte der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft setzte und mit den Nürnberger Gesetzen die jüdischen Mitbürger zu Menschen zweiter Klasse degradierte, hatten die Juristen ein Problem.

Die Nazis stellten fest, dass es zwar für die politische Agitation völlig ausreichte, gegen "die Juden" zu hetzen, aber eine wissenschaftlich anerkannte Methode, um zu bestimmen, was eigentlich genau "jüdisch" sei, gab es nicht. Um aber die Diskriminierung in Paragrafen zu gießen, war es nötig, eine Definition heranzuschaffen. Ohne Klarheit keine Kriminalisierung.

Der Judenreferent im Reichsinnenministerium, Bernhard Lösener, brachte das Problem 1934 auf den Punkt: "Ein wirksames Mittel, aus einem vorhandenen Menschen nach dem Habitus oder nach seinem Blut oder dergleichen festzustellen, ob er jüdischen Einschlag hat, gibt es nicht, ist wenigstens zur Zeit noch nicht gefunden."

Bekanntlich "löste" der NS-Staat die Aufgabe auf seine Weise - hilfreich war dabei offenbar auch der Blick auf die Rassengesetzgebung der USA. Das ist die gut begründete These des Rechtshistorikers James Q. Whitman.

Der Titel "Hitlers amerikanisches Vorbild" allerdings suggeriert viel mehr, als der Professor aus Yale eigentlich sagen will. Darum ist er in weiten Teilen des Buchs damit beschäftigt, zu relativieren. Niemand werde behaupten, die Verbrechen der Nazis seien von den USA inspiriert gewesen; niemand im Dritten Reich plädierte für eine vollständige Übernahme amerikanischer Praktiken; selbst das Wort "Einfluss" wird vom Autor immer wieder kritisch hinterfragt und letztlich zurückgewiesen.

Entrechtung der Juden: James Q. Whitman: Hitlers amerikanisches Vorbild. Wie die USA die Rassengesetze der Nationalsozialisten inspirierten. Übersetzt von Andreas Wirthensohn. Verlag C.H. Beck München 2018, 249 Seiten, 26,95 Euro. E-Book: 21,99 Euro.

James Q. Whitman: Hitlers amerikanisches Vorbild. Wie die USA die Rassengesetze der Nationalsozialisten inspirierten. Übersetzt von Andreas Wirthensohn. Verlag C.H. Beck München 2018, 249 Seiten, 26,95 Euro. E-Book: 21,99 Euro.

Blick ins Buch

Worum es Whitman geht, ist dies: "Wenn wir Amerika mit den Augen der Nazis betrachten, erzählt uns das gleichwohl Dinge ... über Charakter und Ausmaß des amerikanischen Rassismus und Dinge über Amerikas Ort in der allgemeinen Weltgeschichte des Rassismus."

Whitman beleuchtet dafür lediglich den kurzen Zeitraum der Jahre 1933 bis 1935 und konzentriert sich auf Debatten zwischen radikalen und eher konservativen deutschen Juristen - einer Profession, die sicher am Anfang des NS-Staats noch mitreden durfte, in der Hochphase des Holocaust aber keine entscheidenden Befugnisse mehr hatte.

Und bei Whitman fehlt die Herleitung eines biologistischen Antisemitismus, der Eugenik und Rassenlehre in Europa seit dem 19. Jahrhundert, die die Nürnberger Gesetze maßgeblich beeinflussten. Doch wenn man sich auf diese sehr enge Sichtweise und Beweisführung einlässt, ergeben die Recherchen Whitmans durchaus faszinierende Einblicke.

Akribisch geht der Autor der Frage nach, was genau die Nazis an der Rassengesetzgebung in den USA faszinierte - bei aller Abscheu vor dem liberalen Menschenbild jenseits des Atlantiks. Besonders interessant war demnach nicht die Segregation in den Südstaaten - der NS-Staat favorisierte ja nicht eine Koexistenz, sondern, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, eine Emigration der Juden, - sondern das strafbewehrte Verbot von Rassenmischehen in 30 US-Bundesstaaten.

Die Nazis interessierte besonders das Verbot von Rassenmischehen

Roland Freisler, später Präsident des Volksgerichtshofs schwärmte etwa davon, die USA kämen wunderbar zurecht mit einer "politischen Konstruktion von Rasse". Dort sei es gelungen, trotz Fehlens einer sinnvollen wissenschaftlichen Definition von Rasse eine rassistische Ordnung zu schaffen.

Wenn dort von "farbigen Leuten" gesprochen werde, könne man das doch auch auf Juden anwenden. "Ein solches Verfahren würde zwar roh sein, aber genügen", so Freisler.

Damit spielte der NS-Jurist auf ein Problem an, das Whitman am Ende des Buches nur anreißt, das aber eine eigene Abhandlung verdienen würde: die Tradition des Common Law. In den Augen Freislers genoss Amerika "den Segen der Freiheit von der Zwangsjacke formalistischer Rechtswissenschaft", hier wurde die Politik vergleichsweise wenig behelligt von der Justiz.

Die Devise von NS-Juristen "Lebensrecht vor Formalrecht" sei damals auch in den USA vertreten worden, schreibt Whitman und verweist auf die dort noch immer bestehende Gefahr einer Politisierung des Strafrechts.

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