Gehaltsbonus:E-Bike vom Chef

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Arbeitnehmer sollten ruhig mal nach einem Dienstrad fragen. Das kann sich rechnen - für die Firma wie für Mitarbeiter.

Von Berrit Gräber, München

Millionen Autofahrer haben es satt: Drohende Fahrverbote, verstopfte Innenstädte, tägliches Stop-and-go auf dem Weg in den Job und nach Hause. Kollegen, die zur Arbeit radeln, sind meist deutlich flotter unterwegs, sparen Benzin, Nerven und das Geld fürs Fitnessstudio.

Wer von einem Elektrofahrrad träumt, das auch für längere Strecken taugt, sollte sich ruhig mal trauen und den Chef ansprechen. Das neueste Plus im Kampf um gutes Personal ist nämlich das E-Bike. Fortschrittliche Firmen sponsern Mitarbeitern jetzt E-Bikes oder Rennräder - zur Mitarbeiterbindung und als Bonus zum Gehalt. Das geht. Sogar zusätzlich zum Dienstwagen. Und es kann sich für beide Seiten lohnen. "Das kann günstiger kommen als selbst zu kaufen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Aber: Steuerlich gibt es jede Menge zu beachten.

Das ist drin

War früher der Dienstwagen ein prestigeträchtiger Lohnanreiz, kann es heute das E-Bike oder Rennrad sein. Schätzungen zufolge rollen aktuell bereits mehr als 200 000 Diensträder über Deutschlands Straßen. Zieht der Arbeitgeber mit, muss sich der Beschäftigte nicht selbst ein Rad kaufen. Es kann vielmehr so laufen: Der Betrieb besorgt das (Elektro-) Rad und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung. Entweder nur für rein betriebliche Fahrten, oder auch noch privat, also abends, am Wochenende oder im Urlaub.

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Ganz umsonst ist das "Goodie" aber nicht: Darf jemand außerhalb der Arbeitszeit radeln, hat er einen geldwerten Vorteil. Wie beim Dienstauto muss auch ein Dienstrad dann nach der 1-Prozent-Regel versteuert werden. Basis dafür ist die Preisempfehlung des Herstellers mit Mehrwertsteuer, abgerundet auf volle 100 Euro.

So wird gerechnet

Kostet das Rad beispielsweise 2500 Euro, liegt der geldwerte Vorteil bei 25 Euro. Diese Summe wird dem Arbeitnehmer monatlich zum Einkommen dazugerechnet. Dadurch fallen die Steuern und Sozialabgaben etwas höher aus. Je nach Steuersatz muss der Nutzer dann monatlich zwischen drei und elf Euro mehr Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen, wie Stiftung Warentest vorrechnet.

Im Gegensatz zum Dienstwagen müssen Radl-Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht auch noch extra mit 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert werden. Das Radeln ins Büro bleibt damit lohnsteuerfrei. Auch das Aufladen des E-Bikes im Betrieb ist für den Angestellten steuerfrei. Der Chef wiederum kann die Anschaffung als Betriebsausgabe geltend machen und über sieben Jahre abschreiben. Das kann ein guter Deal für beide Seiten sein.

Das ist wichtig

Anders als beim Dienstwagen gibt es nicht wirklich die Alternative, statt der 1-Prozent-Regel ein Fahrtenbuch zu führen. Aber: Wer mit seinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, das E-Bike oder Rennrad nur dienstlich zu nutzen, hat die 1-Prozent-Regel vom Hals. Private Ausflüge sind dann aber auch tabu, betont Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL): "Der Arbeitgeber muss kontrollieren, dass das auch eingehalten wird."

Leasen geht auch

Least der Chef das Rad, sieht die Rechnung oft nicht ganz so günstig aus. Beide vereinbaren dann eine Barlohnumwandlung. Statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, kriegt der Mitarbeiter als Sachlohn das Dienstrad, das er auch privat nutzen darf. Dafür behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie ein. Dazu kommt noch die 1 Prozent-Regel. Durch die Barlohnumwandlung verringert sich das monatliche Bruttogehalt. Der Beschäftigte spart Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Auch der Arbeitgeber zahlt etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er kann bestenfalls noch einen Zuschuss spendieren.

Ein Beispiel

Der Chef stellt ein geleastes Fahrrad im Wert von 2500 Euro zur Verfügung. Monatlich ein Prozent davon, also 25 Euro, muss der Arbeitnehmer versteuern. Die Leasingrate von 79,37 Euro netto finanziert er per Barlohnumwandlung. Der Chef schießt noch 25 Euro zu. Bei dieser Rechnung trägt der Angestellte dann (meist drei Jahre lang) monatlich knapp 40 Euro und kann das Fahrrad auch privat nutzen, wie das Verbraucherportal Finanztip vorrechnet. "Interessierte sollten prüfen, ob sie sich das leisten wollen", erklärt Klocke. Zwar bekomme man so ein Fahrrad, habe monatlich aber auch etwas weniger Netto auf dem Konto.

Vorsicht

Wer jahrelang weniger Sozialabgaben zahlt, kriegt das womöglich bei Arbeitslosigkeit und im Rentenalter zu spüren. Auch der Anspruch auf Krankentagegeld wird geringer. Aufgepasst, wenn der Leasingvertrag eine supergünstige Kaufoption für den Arbeitnehmer von beispielsweise zehn Prozent des Neupreises enthält. Denn für das Finanzamt ist das Rad bei Vertragsende noch 40 Prozent wert. Damit keine steuerliche Mehrbelastung entsteht, sind einige Leasinggeber bereit, den geldwerten Vorteil als Lohn pauschal mit 30 Prozent zu versteuern. Diese Möglichkeit gilt es zu kennen.

© SZ vom 26.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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