"Werbeverbot" für Abtreibungen:Spahn signalisiert Kompromiss bei Abtreibungsgesetz

"Werbeverbot" für Abtreibungen: Gesundheitsminister Jens Spahn im Bundestag

Gesundheitsminister Jens Spahn im Bundestag

(Foto: AFP)

Im Streit um das "Werbeverbot" beim Schwangerschaftsabbruch dringt Familienministerin Giffey auf eine Reform.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) dringt auf eine Reform des Strafrechtsparagrafen 219 a, der es Ärzten verbietet, öffentlich über Abtreibungen zu informieren. "Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität", sagte Giffey der Bild am Sonntag. Frauen in Ausnahmesituationen bräuchten Unterstützung und dürften nicht stigmatisiert werden: "Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar."

Der Strafrechtsparagraf 219 a verbietet es Ärzten, bei Versammlungen oder durch "Verbreiten von Schriften" über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Eine Gießener Ärztin wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach massiven Protesten kündigte die SPD an, Paragraf 219 a abschaffen zu wollen. Aus Rücksicht auf die Union, die an der Regelung festhalten wollte, zog die SPD den Gesetzentwurf aber zurück. Das sorgte in den eigenen Reihen für Ärger.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll nun ein Gesetz erarbeiten, mit dem auch die Union leben kann. Einfach aber wird das nicht, denn auch zwischen CDU und CSU gibt es Differenzen. "Hände weg vom Paragrafen 219a", sagte CSU-Generalsekretär Markus Blume dem Spiegel. "Eine gesetzliche Änderung ist mit der CSU nicht zu machen."

"Die Entscheidung über eine Abtreibung ist eine der schwersten und einsamsten für Frauen."

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Gegner des Paragrafen 219 a kürzlich noch scharf kritisiert hatte, lässt dagegen Gesprächsbereitschaft erkennen. Der Konflikt über Abtreibungen sei vor mehr als 25 Jahren in einem Kompromiss gelöst worden, zu dem auch das "Werbeverbot" in Paragraf 219a gehöre. "Zu diesem Kompromiss als Ganzes stehen wir, da gibt es keinen Änderungsbedarf", sagte Spahn der Süddeutschen Zeitung. "Aber falls es ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen." Er wolle darüber auch mit Ärzten und Beratungsstellen sprechen.

Denkbar wäre, dass Werbung verboten bleibt, neutrale Information aber erlaubt wird. Auskünfte über medizinische Abläufe und das "Lebensrecht des Ungeborenen" seien zu unterscheiden von "Patientenakquise", betonte die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker. Die FDP-Politikerin Katja Suding sagte der SZ: "Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssen freien Zugang zu sachlichen Informationen bekommen. Wer ihnen das verweigern will, behandelt sie wie unmündige Bürger." Grünen-Chefin Annalena Baerbock warnte vor der Vorstellung, Frauen machten sich Schwangerschaftsabbrüche leicht: "Die Entscheidung über eine Abtreibung ist eine der schwersten und einsamsten für Frauen", sagte sie. Gerade deshalb sei eine Gesetzesänderung nötig: "Sie schafft die Möglichkeit für Information." Die Linken-Politiker Cornelia Möhring sagte, die SPD habe "viel Vertrauen verspielt". Sollte sie mit der Abschaffung von Paragraf 219a nun ernst machen, unterstütze die Linkspartei dies.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: