Dachau:Gefahr für Wild und Vögel

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Hunde sollen in freier Natur nur an der Leine laufen

Das Landratsamt appelliert an Hundebesitzer, ihre Vierbeiner in der freien Natur jetzt an die Leine zu nehmen. Die Brutzeiten der Vögel haben bereits begonnen. Bei Spaziergängen in freier Natur sei es von März bis Juli besonders wichtig, dass Hundebesitzer ihre Tiere anleinen. Denn frei laufende Hunde beunruhigten die Tiere in der Natur. Nicht nur heimisches Wild wie Rehe und Hasen könnten frei laufenden Hunden zum Opfer fallen. Auch bodenbrütende Vögel wie Rebhühner, Fasane, Kiebitze, Lerchen, Gänse oder Enten würden beim Brüten gestört und könnten vertrieben werden. Sie geben ihr Gelege auch wegen herumstöbernder Hunde auf. Menschen nähmen brütende Vögel oft in unmittelbarer Nähe nicht wahr, Hundenasen dagegen schon.

Die Naturschutzverordnungen im Landkreis sowie das Bayerische Jagdgesetz enthalten durchaus strenge Vorschriften für Hundebesitzer. In den Naturschutzgebieten "Weichser Moos" und "Schwarzhölzl" ist das Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Im Landschaftsschutzgebiet "Glonntal" ist es in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli verboten, Hunde in den vier besonders ausgewiesenen Kernzonen zwischen Petershausen und Herschenhofen, zwischen Weichs und Jedenhofen, zwischen Jedenhofen und Asbach sowie im gesamten Arnbacher Moos frei laufen zu lassen. Entsprechende Verbote sind auch im Zuge der aktuellen Planung eines Landschaftsschutzgebiets für zwei besondere Kernzonen im Krenmoos zwischen Karlsfeld und dem Schwarzhölzl vorgesehen, denen eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden Kiebitz zukommt.

Mit einer Geldbuße kann auch belegt werden, wer seinen Hund in einem Jagdrevier frei laufen lässt und sich dieser dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Selbst wenn der Halter darauf vertraut, dass der Hund einem Zuruf gehorcht, kann eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt des Hundes wecken. Dann büchst der Hund aus und verfolgt das Wild. Gerade trächtige Rehe seien wegen ihrer Schwerfälligkeit ein sehr leichtes Opfer. Das Landratsamt bittet deshalb dringend alle Hundebesitzer, ihre Tiere in freier Natur anzuleinen. Nur so könnten die Hunde wirksam kontrolliert werden.

© SZ vom 28.03.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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