Urwald Białowieża:EuGH wirft Polen Rechtsbruch durch massive Abholzung vor

Urwald Białowieża: Der Białowieża-Wald, der sich von Polen bis weit nach Weißrussland erstreckt, ist Unesco-Weltnaturerbe.

Der Białowieża-Wald, der sich von Polen bis weit nach Weißrussland erstreckt, ist Unesco-Weltnaturerbe.

(Foto: AP)
  • Die polnische Regierung hat in großem Stil Bäume im Naturschutzgebiet Białowieża fällen lassen. Das Gebiet gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas mit einzigartiger Artenvielfalt.
  • Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht der Gemeinschaft.
  • Der EuGH folgt nun der Sicht der Kommission.

Polen verstößt mit der Abholzung von Bäumen im polnischem Urwald Białowieża gegen das Naturschutzrecht der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass Polen seinen Verpflichtungen aus der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie nicht nachkomme. Der Białowieża-Wald im Osten Polens gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas mit einer beispiellosen Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Charakteristisch sind zahllose alte Bäume, die zum Teil mehr als hundert Jahre alt sind.

Die EU-Kommission hatte daraufhin die polnische Regierung verklagt. Der Białowieża-Wald, der sich von Polen bis weit nach Weißrussland erstreckt, ist nicht nur Unesco-Weltnaturerbe. Auf polnischer Seite sind rund 63 000 Hektar als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht besonders geschützt. Das bedeutet unter anderem strenge Auflagen für die Forstwirtschaft. Die Regierung in Warschau erlaubte trotzdem 2016, in dem Urwald fast drei Mal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Allein 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150 000 Bäume gefällt.

Die Regierung hatte die Abholzungen mit einer Borkenkäferplage begründet. Der Gerichtshof argumentierte allerdings, dass die "aktive Waldbewirtschaftung" Polens nicht mit dem Kampf gegen den Schädling gerechtfertigt werden könnte. Er bemängelte zugleich, dass die Entscheidung Warschaus zwangsläufig zur Zerstörung von Vogelnestern führe. Die Regierung habe aber keine spezifischen Schutzmaßnahmen für Vögel ergriffen.

In einer ersten Reaktion erklärte ein Sprecher des polnischen Umweltministeriums, das Urteil des höchsten EU-Gerichts werde respektiert.

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