Verkehr:Schwarzfahrer gehören nicht ins Gefängnis

S-Bahn fährt wieder unregelmäßig

Wer in Deutschland ohne Fahrkarte in eine U-Bahn steigt, macht sich strafbar.

(Foto: picture alliance / dpa)

Grüne und Linke beantragen, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat gilt. Das ist überfällig. Denn es trifft vor allem Menschen mit wenig Geld.

Kommentar von Thomas Hummel

Wer sich einmal wie ein Verbrecher fühlen will, in aller Öffentlichkeit, der muss nur in eine U-Bahn steigen. Er sollte dabei alle Dokumente, mit denen er sich ausweisen könnte, zu Hause lassen. Und natürlich keinen Fahrschein lösen. Trifft er dann auf Kontrolleure der Verkehrsbetriebe, hat er es geschafft.

Für viele Menschen ist es peinlich, beim Schwarzfahren erwischt zu werden. Es ist eine Art öffentliche Bloßstellung und damit für die meisten Kunden des öffentlichen Nahverkehrs Grund genug, eine Fahrkarte zu kaufen. Passiert es dann doch einmal, liegt es bisweilen schlichtweg an Vergesslichkeit. Manche irren sich im Tarif oder wissen nicht, dass man für das Fahrrad eine Extra-Karte braucht. Wenn sich aber einer nicht ausweisen kann, dann rufen die Kontrolleure die Polizei. Die Beamten kommen in voller Montur, legen beim Eintreffen schon mal die Hand an die Waffe, nehmen den Freifahrer mit und stellen die Personalien fest. Sie tun das, weil Schwarzfahren in Deutschland eine Straftat ist. Dem Missetäter droht als Ultima Ratio eine Gefängnisstrafe.

Es kommt gar nicht selten vor, dass Schwarzfahrer in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen. Etwa 7600 Personen saßen 2016 eine solche Strafe ab. In der Berliner Haftanstalt Plötzensee gab es Zeiten, da war jeder dritte Insasse ein Schwarzfahrer. Daher stellt sich die Frage: Ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Sollten Gefängnisse nicht für Menschen reserviert bleiben, die schwerere Untaten begangen haben, als ohne zu zahlen mit der U-Bahn zu fahren?

Im Bundestag haben nun die Fraktionen der Linken und der Grünen den Antrag eingebracht, das Schwarzfahren von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, ähnlich dem Falschparken. Das ist überfällig.

Die Verkehrsunternehmen sind natürlich strikt dagegen. Für die ist es sehr praktisch, dass sich der Staat um Freifahrer kümmern muss. Auch schätzen sie die Kraft der Abschreckung durch die drohende Gefängnisstrafe. Doch der Aufwand ist einfach zu groß, den paar wenigen hinterherzuhetzen, die nicht sowieso anstandslos die 60 Euro Strafe überweisen. Das moniert auch der Deutsche Richterbund und verweist darauf, die Justiz habe anderweitig wirklich genug zu tun.

Wirklich ärgerlich wird die Gesetzeslage, wenn man sich anschaut, wer da am Ende einsitzt. Klar, es gibt die Anarchisten, die sich auf Biegen und Brechen mit irgendwem anlegen wollen. Die ihre Strafen nicht zahlen wollen oder einfach immer weiter Schwarzfahren. Doch die meisten gehören zu den sozial Schwachen, die nicht in der Lage sind zu zahlen. Flüchtlinge, auch psychisch Kranke sind darunter. Die Armen trifft es ungleich härter, eine Gefängnisstrafe hat hier auch keine erzieherische Wirkung.

Mobilität ist wichtig für Menschen, auch wenn sie wenig Geld haben. Deshalb müssen ihnen die Anbieter Angebote machen, die sie bezahlen, verstehen und leicht erhalten können. Nicht selten mangelt es daran.

Klar, Schwarzfahren ist unsolidarisch. Es ist nicht in Ordnung, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, ohne dafür zu bezahlen. Es muss geahndet werden. Gleich mit der Keule der Straftat zu drohen und die Leute im Zweifel ins Gefängnis zu stecken, ist jedoch übertrieben.

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