Asyl:Warum 2100 Dolmetscher nicht mehr für das Bamf arbeiten dürfen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Zahl der Dolmetscher, die für das Bamf arbeiten, ist deutlich gesunken.

(Foto: dpa)
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einen Bericht der Bild-Zeitung bestätigt, wonach die Behörde 2017 und 2018 die Zusammenarbeit mit mehr als 2100 Dolmetschern eingestellt hat.
  • Grund dafür sind neue Anforderungen an die Qualifikation von Bewerbern.
  • In 30 Fällen ging es um "Verletzungen gegen den Verhaltenskodex".

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den vergangenen 16 Monaten die Zusammenarbeit mit mehr als 2100 Dolmetschern beendet. Eine enorme Anzahl, von der zuerst die Bild-Zeitung unter Berufung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag berichtete. Mit dem mutmaßlichen Skandal in der Bremer Außenstelle der Behörde haben diese Fälle jedoch nichts zu tun.

Dolmetscher, die für das Bamf arbeiten, müssen seit dem Sommer 2017 in den häufigsten Zielsprachen ein C1-Sprachzertifikat für die deutsche Sprache nachweisen. Zur Hochphase des Flüchtlingszuzugs verlangte die Behörde von Bewerbern weder die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband noch Nachweise über ihre Fähigkeiten. Einzig erforderlich war eine selbsteingeschätzte "Sprachsicherheit in Wort und Schrift", wobei die Website des Bamf bis Anfang 2016 "Schrift" nur als "wünschenswert" aufführte.

Wegen dieser neuen Voraussetzung habe sich die Zahl der eingesetzten Dolmetscher von 7500 auf etwa 5200 im Februar 2018 reduziert, erklärte die Behörde. Auf dem C1-Niveau werden ausgeprägte, tiefgehende Kenntnisse der deutschen Sprache erwartet. Insgesamt trennte sich die Behörde nach eigenen Angaben in diesem Zusammenhang von 2300 Dolmetschern.

Das Bamf bestätigte auch, sich in der Vergangenheit von mehreren Dolmetschern wegen Verletzung der Neutralitätspflicht getrennt zu haben. Eine genaue Zahl wurde nicht genannt, sie dürfte jedoch vergleichsweise niedrig sein. 2017 wurde laut Bundesinnenministerium die Zusammenarbeit mit 30 Dolmetschern "aufgrund von Verletzungen gegen den Verhaltenskodex" beendet. Das geht aus der Anfrage hervor, die der Bild vorliegt. Worum es bei diesen Verstößen geht, wurde nicht bekannt. (Den Verhaltenskodex in voller Länge finden Sie hier)

Das Bamf verweist darauf, dass Bewerber seit 1988 für eine Tätigkeit als freier Dolmetscher ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen müssen. Die Überprüfung werde spätestens nach zwei Jahren wiederholt. Bei den Einsätzen werde außerdem sichergestellt, dass die Dolmetscher stetig wechselten.

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