Beate Zschäpe sei nicht als Täterin an den Morden des selbsternannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) beteiligt gewesen: Im Verfahren gegen die 43-Jährige vor dem Oberlandesgericht in München hat ihr Verteidiger im Abschlussplädoyer die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert sagte, was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen.
Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert lebenslange Haft für Beate Zschäpe und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Nach Überzeugung der Ankläger war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.