Herrenlose Tiere:Bellende Fundsachen

Westminster Dog Show

Nicht alle Hunde sind derart gepflegt, wie dieser Pudel. Und manchmal werden sie sogar einfach ausgesetzt. Wer kommt dann für sie auf?

(Foto: Mary Altaffer/dpa)

Wer muss eigentlich für die Kosten eines herrenlosen Hundes aufkommen, der beim Fundbüro abgegeben wurde? Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Gut möglich, dass die drei Mitarbeiterinnen im Fundbüro des Rathauses von Bruckmühl, Zimmer 5, demnächst mal eine europäische Kurzhaarkatze in die Hände gelegt bekommen, oder einen Siamkater. Oder einen zerzausten kläffenden Streuner, was die Bürokratie deutlich stärker fordern würde. Zwar hat die Marktgemeinde gerade einen Rechtsstreit mit dem Tierschutzverein Rosenheim gewonnen - aber der Sieg könnte unangenehme Folgen haben. Es ging um die Frage, wer eigentlich für die Kosten herrenloser Tiere aufkommen muss. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Eigentlich muss die Kommune für aufgefundene Tiere sorgen, und zwar das Fundbüro. Aber eben nur, wenn sie dort abgeliefert werden.

Dabei hatte der Tierschutzverein die Gemeinde frühzeitig informiert. Es ging um neun Katzen, gefunden 2013 und 2014, stets bot der Verein an, die Kommune könne die Tiere übernehmen - andernfalls werde man die Kosten einfordern. Doch die Gemeinde rührte sich nicht, vermutlich deshalb, weil es nicht nur um ein Schälchen Milch und eine Packung Trockenfutter geht: Durch die vorgeschriebenen Impfungen und Entwurmungen fielen im Tierheim rund 300 Euro pro Tier an, manchmal mehr.

Tiere werden oft gefunden, wenn kein Tierheim offen ist

Das oberste Verwaltungsgericht hat in diesem und zwei weiteren Fällen nun höchstrichterlich festgelegt: Für herrenlose Tiere gelten die Paragrafen des "Fundrechts". Tiere sind zwar keine Sachen, werden aber juristisch trotzdem als "Fundsache" behandelt. Der Finder darf sie damit beim Fundbüro abliefern, das sich dann darum kümmern muss - es hat eine Verwahrungspflicht. Die Folge: "Wenn ein Finder kommt, dürfen wir die Tiere nicht mehr annehmen, sondern müssen sie ins Rathaus schicken", sagt Andrea Thomas vom Tierschutzverein Rosenheim.

Für den Tierschutz sei das ein schlechtes Urteil, auch deshalb, weil Tiere oft Nachts oder am Wochenende gefunden würden - da habe kein Fundbüro geöffnet. Und ob die Finder dann wirklich das Tier erst einmal zuhause aufnehmen und dann zum Rathaus bringen, hält sie für ungewiss. Auch das Tierheim stecke in der Zwickmühle, sagt Thomas: Tiere einfach auf Vereinskosten aufzunehmen und auf mögliche Ansprüche gegen die Kommune zu verzichten, könnte der Vorstand gegenüber den vielen Spendern nicht ohne weiteres rechtfertigen.

Einfach wieder laufen lassen geht auch nicht

Ihre Hoffnung ist deshalb, dass man sich auf eine Pauschale einigen wird, so wie das mit vielen Gemeinden üblich ist. Denn klar ist: Die Gemeinden werden sich letztlich schwer tun, die Kosten loszuwerden - das geht aus einem zweiten Urteil hervor. Die sächsische Gemeinde Olbersdorf versuchte, die Kosten für einen verwilderten Hund auf die Tierschutzbehörde beim Landratsamt Görlitz abzuwälzen.

Dort aber hielt man sich für unzuständig und bekam nun vom Bundesverwaltungsgericht recht. Der Hund sei, siehe oben, eine "Fundsache" und damit eine kommunale Angelegenheit. Und die Gemeinde kann ihn auch nicht einfach wieder laufen lassen: Ein Tier in menschlicher Obhut darf nicht ausgesetzt werden - das verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

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