André E. im NSU-Prozess:"Unser Mandant ist Nationalsozialist"

NSU-Prozess: Der Angeklagte Andre E. betritt den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht München im Mai 2018.

André E. betritt den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess.

(Foto: dpa)
  • Im NSU-Prozess nennt der Verteidiger Hedrich den Mitangeklagten André E. einen überzeugten Nationalsozialisten.
  • André E. war der engste Vertraute der NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
  • Sein Verteidiger sagt, E. sei zum Zeitpunkt der NSU-Taten noch keine ausgereifte Persönlichkeit gewesen.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm

Es gibt immer wieder Überraschungen in diesem Prozess, auch noch nach fünf Jahren und 423 Verhandlungstagen. Es geschehen Dinge, die man sich nicht vorstellen kann und auch nicht vorstellen mag. Am Dienstag stellt sich der Verteidiger Herbert Hedrich hin, der Mann, der den Angeklagten André E. verteidigt. Er ruft mit fester Stimme in den Saal: "Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren für seine politische Überzeugung steht."

Und dann folgen Sätze, die nahelegen, dass das als Verdienst gewertet werden müsse: Keiner der anderen vier Angeklagten habe sich so offen zu seiner politischen Einstellung geäußert wie André E. Und dann sagt Hedrich: "Das Wort 'Ich bin ein Nationalsozialist' hat heute hier im Saal Premiere." Es folgt kein Applaus, nur unterdrücktes Stöhnen. Hedrich sagt, er verteidige nicht die Taten von André E., aber es scheine, als wenn die politische Gesinnung von E. ausreiche als Tatnachweis. Nach dem Motto: "Solchen Leuten ist alles zuzutrauen."

"Männer werden erst mit 25 Jahren erwachsen"

André E. war der engste Vertraue von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Er hat Zschäpe bei der Flucht geholfen, eine Wohnung und Wohnmobile für den NSU angemietet. Mit einem dieser Wohnmobile fuhren Böhnhardt und Mundlos nach Köln und legten eine Bombe, die die Tochter einer iranischstämmigen Familie lebensgefährlich verletzte. Er ist der Beihilfe zum Mordversuch und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat zwölf Jahre Haft für ihn gefordert.

Hedrich erklärte, die Bundesanwaltschaft habe nicht berücksichtigt, dass sein Mandant damals, im Jahr 1999, noch keine ausgereifte Persönlichkeit war. Er sei erst 21 Jahre gewesen. Während seiner Zeit bei der Bundeswehr wurde E. vom Militärischen Abwehrdienst (MAD) befragt. Dort habe er angegeben, "Blut und Ehre" sei ein Wahlspruch der Waffen-SS. "Es war aber ein Wahlspruch der Hitler-Jugend", sagte Hedrich. "Diese Unkenntnis beruht darauf, dass er in diesem Alter kein verfestigtes Weltbild als Nationalsozialist hatte." Und der Verteidiger sagte dann noch, sein früherer Strafrechtslehrer habe immer gesagt: "Männer werden erst mit 25 Jahren erwachsen."

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