Cum-Ex-Geschäfte:Steuertrickser bleibt frei

Skyline Frankfurt

Blick auf die Skyline Frankfurts: Durch Cum-Ex-Geschäfte ist dem Fiskus ein riesiger Schaden entstanden.

(Foto: Arne Dedert/dpa)
  • Zahlreiche Banken und Börsenhändler sollen im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften mit Hilfe von Juristen wie Berger den Fiskus um insgesamt etliche Milliarden Euro geschädigt haben.
  • Der Versuch deutscher Ermittler, Berger endlich habhaft zu werden, ist allerdings einstweilen schief gegangen.

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott

Seit fast fünfeinhalb Jahren lebt der Anwalt Hanno Berger, 67, der einst als Deutschlands größter Steuertrickser galt, im schönen Engadin. Nach einer Razzia bei ihm und bei der Hypo-Vereinsbank Ende 2012 hat sich der frühere Finanzbeamte in die Schweiz abgesetzt. Sicherheitshalber, um einer möglichen Verhaftung zu entgehen. Berger ist einer der Hauptbeschuldigten in einem mutmaßlichen Steuerraubzug, der als einzigartig in der Bundesrepublik gilt. Zahlreiche Banken und Börsenhändler sollen mit Hilfe von Juristen wie Berger den Fiskus um insgesamt etliche Milliarden Euro geschädigt haben.

Der Versuch deutscher Ermittler, Berger endlich habhaft zu werden, ist allerdings einstweilen schief gegangen. Das Landgericht Wiesbaden hat den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt abgelehnt, Haftbefehl gegen den früher in der Bankenstadt ansässigen Steueranwalt zu erlassen. Berger selbst teilte dazu auf Anfrage mit, nach Ansicht des Gerichts hätten in Paragraf 112 Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen nicht vorgelegen. In diesem Paragrafen heißt es unter anderem, wenn der Beschuldigte "flüchtig ist oder sich verborgen hält", könne Untersuchungshaft angeordnet werden. Berger hat allerdings wiederholt erklärt, er würde sich einem etwaigen Prozess in Deutschland stellen.

Cum-Ex-Akteure sollen den Fiskus gezielt getäuscht haben

Der aus Hessen stammende Anwalt und Steuerberater, der es beim Fiskus bis zum Regierungsdirektor gebracht hatte, steht im Mittelpunkt eines Steuerskandals. Nach Erkenntnissen von Staatsanwaltschaften, Bundestag und Bundesregierung haben Banken und Börsenhändler beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende systematisch in die Staatskasse gegriffen. Die Cum-Ex-Akteure hätten den Fiskus gezielt getäuscht und sich eine einmal an den Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse mehrmals erstatten lassen.

Die Generalstaatswaltschaft Frankfurt hat in einem ersten Fall Anklage gegen Berger und fünf weitere Angeschuldigte erhoben. Der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, was mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. In der 948-seitigen Anklageschrift heißt es, Berger habe das ihm aus der Bankenbranche bekannte Cum-Ex-Geschäftsmodell weiter entwickelt. Mit seiner Hilfe hätten auch reiche Kunden von Banken von dem Griff in die Staatskasse profitiert. Berger sei der "spiritus rector", sprich der Initiator und Kopf dieser Variante gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm und seinen Mitbeschuldigten Steuerhinterziehung in Höhe von 113 Millionen Euro vor. Neben Berger sind noch fünf heutige oder frühere Beschäftigte der Hypo-Vereinsbank (HVB) angeklagt. Die HVB hat beim Fiskus Vergehen eingeräumt und einen hohen Betrag zurückgezahlt.

Berger hingegen bestreitet seit Jahren alle Vorwürfe. Er habe keine Gewinne auf Kosten des Fiskus gemacht, sondern lediglich komplizierte, aber völlig legale Geschäfte juristisch betreut. Wie sonst auch. Seine Kanzlei hatte prominenten Kunden und Konzernen geholfen, den Fiskus auszutricksen. Der gewiefte Jurist fand Lücken im Steuerrecht wie kein anderer. Dann aber hat es Berger nach Ansicht der Behörden mit Cum-Ex übertrieben. Seine Kanzlei, die prächtig lief, überstand die Ermittlungen nicht. Von seinem Schweizer Exil aus versucht Berger nun, einen Prozess gegen ihn zu verhindern. Bis Ende August haben der streitbare Jurist und seine Anwälte Zeit, die Anklage zu erwidern.

Die Entgegnung dürfte umfangreich ausfallen. Ob es zum Prozess kommt, und falls ja, wann überhaupt, ist nicht absehbar. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

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