Bundesverfassungsgericht:Klage gegen die Kanzlerin

Die AfD-Bundestagsfraktion zieht wegen Angela Merkels Flüchtlingspolitik vor das Karlsruher Gericht.

Von Jens Schneider, Berlin

Die AfD zieht gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion hat nach eigenem Bekunden am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht. Nach ihrer Auffassung hat die von der Bundeskanzlerin geführte Regierung sich im September 2015 und danach über die Rechte des Bundestags als Verfassungsorgan hinweggesetzt, als sie die Grenzen für Flüchtlinge offen hielt und Hunderttausende nicht zurückgewiesen habe. "Es geht darum, die Herrschaft des Unrechts feststellen zu lassen", sagte der Justiziar der Bundestagsfraktion Stephan Brandner.

Die damalige Entscheidung sei so gravierend gewesen, dass aus Sicht der AfD der Bundestag als Gesetzgeber darüber hätte befinden müssen, sagte Brandner. Die Kanzlerin habe damit am Gesetzgeber vorbei eine neue Einwanderungspolitik beschlossen. Brandner sprach am Freitag in Berlin von einer "Klage, die die Welt verändern kann, wenn sie Erfolg hat". Die Kanzlerin müsse dann, so Brandners Worte, in "Nullkommanichts" weg.

Offen erscheint, ob die Klage zulässig ist und es zu einer Verhandlung kommen wird. Es handelt sich um eine Organklage der Bundestagsfraktion, die AfD war jedoch zum Zeitpunkt der Öffnung der Grenzen noch nicht im Bundestag vertreten. Ihr Prozessbevollmächtigter, der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, sagte dazu unter anderem, dass die Klage zulässig sei, weil sie sich auch auf Grenzübertritte seit Oktober 2017 beziehe.

© SZ vom 19.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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