Teilzeit:Weichenstörung

Es hakt beim versprochenen Rückkehrrecht, das lässt tief blicken.

Von Henrike Rossbach

Manchmal ist der wichtigste Punkt auf einer Tagesordnung derjenige, der gar nicht draufsteht. So war es am Mittwoch bei der Sitzung des Bundeskabinetts. Ursprünglich hätte die Brückenteilzeit verabschiedet werden sollen, das erste Gesetzesvorhaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Dass es dazu nicht kam, lässt tief blicken, was die Koalitions-Chemie angeht.

Denn eigentlich müsste das Projekt eher eines der Kategorie "Häkchen dran" sein: Es stammt schon aus der vergangenen Legislaturperiode, und um einen abermaligen Großkonflikt über die Details zu verhindern, wurde dieses Mal so gut wie alles vorab im Koalitionsvertrag festgezurrt. Den aber haben Teile der Union offenbar jetzt zum ersten Mal gründlich gelesen, sonst wüssten sie, dass bei der Brückenteilzeit auf den alten Gesetzentwurf zurückgegriffen wird. Und in dem steht drin, was nun die Wirtschaft und auf deren Druck auch die Union erstaunlicherweise überrascht und empört: Dass nämlich in Zukunft der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er keinen passenden Vollzeitjob für eine aktuelle Teilzeitkraft hat.

Wenn aber selbst ein solches Vorhaben für Verzögerungen im Berliner Betriebsablauf sorgt, lässt das auf eine äußerst rumpelige Weiterfahrt schließen - wenn bald die wirklich heiklen Fälle auf die Tagesordnung drängen.

© SZ vom 24.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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