Gesetz für faire Bezahlung:Kaum Interesse an Gehaltsvergleich

Gesetz für faire Bezahlung: Statistiken zeigen, dass Frauen bei der Bezahlung benachteiligt werden. Die Möglichkeit, einen Gehaltsvergleich einzufordern, nutzen aber nur wenige.

Statistiken zeigen, dass Frauen bei der Bezahlung benachteiligt werden. Die Möglichkeit, einen Gehaltsvergleich einzufordern, nutzen aber nur wenige.

(Foto: Jessy Asmus)
  • Das neue Entgelttransparenzgesetz wird von Arbeitnehmern kaum genutzt. Das zeigt eine Umfrage unter großen deutschen Unternehmen.
  • Selbst Konzerne mit mehr als 100 000 Mitarbeitern erhielten bislang weniger als 20 Anfragen.
  • Arbeitnehmer sollen durch das neue Gesetz leichter herausfinden können, ob sie beim Gehalt benachteiligt werden.

Das neue Entgelttransparenzgesetz, mit dem Arbeitnehmer überprüfen können, ob sie im Vergleich mit ihren Kollegen fair bezahlt werden, wird bislang kaum genutzt. Das geht aus einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung unter etwa 20 großen deutschen Unternehmen hervor.

Knapp ein halbes Jahr nach der Einführung des Gesetzes liegt die Zahl der Gehaltsanfragen in fast allen befragten Firmen zwischen null und 50, obwohl die Konzerne teilweise mehr als 100 000 Beschäftigte in Deutschland haben.

Die Deutsche Post, Henkel, Bosch, Audi, Continental und die Deutsche Bahn zählten zum Beispiel weniger als 20 Anfragen. Bei Siemens waren es weniger als 100. Bei RWE gab es genau eine Anfrage einer Frau - und bei Aldi-Süd nicht eine einzige. Etwas größer war die Zahl der Anfragen, die meist von Frauen gestellt werden, nur bei der Allianz (293), der Deutschen Telekom (120) und bei der Deutschen Bank mit 164 im ersten Quartal. Auch zu Klagen wegen ungleichen Bezahlung ist es bei den befragten Unternehmen bislang nicht gekommen.

Seit Anfang diesen Jahres sollen es Frauen (und Männer) leichter haben, Arbeitgeber zu entlarven, die sie benachteiligen. Seit dem 6. Januar kann jeder Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten nachhaken, nach welchen Kriterien sein Gehalt festgelegt ist und sich erkundigen, wie viel Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten im Mittel verdienen. Viele Arbeitnehmer scheinen von ihrem Rechtsanspruch jedoch nichts zu wissen. Außerdem werden bei solchen Nachfragen Benachteiligungen durch den Arbeitgeber befürchtet. Experten bezweifeln die Wirkung der neuen Regelung. "Dieses Gesetz ist ein völlig zahnloser Tiger", sagt Ute Klammer, Direktorin des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen.

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