Fall Susanna F.:Seehofer: Verdächtiger im Nordirak festgenommen

  • Der Tatverdächtige im Fall der getöteten 14-jährigen Susanna, Ali B., ist im Irak festgenommen worden. Der irakische Flüchtling steht im Verdacht, das Mädchen aus Mainz vergewaltigt und umgebracht zu haben.
  • Der 20-Jährige war nach Aussagen der Staatsanwaltschaft vermutlich am vergangenen Donnerstag mit seiner gesamten Familie abgereist.
  • Ein weiterer Verdächtiger wurde am Donnerstag wieder freigelassen. Er hat offenbar ein Alibi.

Der Tatverdächtige im Fall der getöteten 14-jährigen Susanna F., der Iraker Ali B., ist nach Angaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen worden. Die Festnahme sei gegen zwei Uhr nachts auf Bitten der Bundespolizei erfolgt. Der 20-Jährige war zuvor mit seiner Familie aus Deutschland in sein Heimatland geflohen.

"Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln", fügt Seehofer hinzu. Das Auswärtige Amt hatte am Freitagvormittag darauf hingewiesen, dass es kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gibt. In Einzelfällen sei die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus dem Irak nach Deutschland aber möglich.

Ein zweiter Verdächtiger, ein 35-Jähriger mit türkischer Staatsbürgerschaft, war am Donnerstagabend überraschend freigelassen worden. Offenbar hat er ein Alibi: "Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr gegen ihn, da er für den Tatzeitraum einen intensiven Chat mit einer Bekannten vorweisen konnte", sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Freitag auf Anfrage der SZ, "teilweise im Minutentakt". Der Haftbefehl gegen den Mann wurde daraufhin aufgehoben.

Susanna F. aus Mainz war vor zwei Wochen von ihrer Mutter als vermisst gemeldet worden. Am Mittwoch entdeckte die Polizei ihre Leiche in einem schwer zugänglichen Gebiet in Wiesbaden. Das Mädchen war vergewaltigt und getötet worden, die Leiche dann verscharrt. Weil zunächst die beiden Asylbewerber als Verdächtige präsentiert worden waren, entfachte der Fall auch die Flüchtlingsdebatte erneut. Zumal der 20-jährige Ali B. bereits mehrfach polizeilich aufgefallen und auch mit der Vergewaltigung eines Kindes in Verbindung gebracht worden war. Der Asylantrag des Irakers war bereits im Dezember 2016 abgelehnt worden, seine Klage dagegen läuft noch.

"Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise"

Politiker hatten am Freitag Aufklärung über seine Ausreise in den Irak gefordert: Ali B. hatte Deutschland vergangene Woche mit seiner Familie vom Flughafen Düsseldorf in Richtung Türkei verlassen und war weiter nach Erbil gereist, ohne ein auf seinen Namen laufendes Ticket zu besitzen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle sei ein Abgleich von Flugticket und Pass nicht vorgesehen, teilte die Bundespolizei mit. Im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle sei ein derartiger Abgleich "derzeit rechtlich nicht möglich".

Den Beamten der Bundespolizei wurden am Düsseldorfer Flughafen zwei irakische sogenannte Laissez-Passer-Dokumente mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen von Ali B. und seinen mitreisenden Familienangehörigen gezeigt. "Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise. Die Lichtbilder stimmten mit den Personen überein", hieß es. Zu diesem Zeitpunkt löste der Name von Ali B. keinerlei Alarm aus: Er wurde erst zwei Tage später als Tatverdächtiger im Fall Susanna zur Fahndung ausgeschrieben.

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