Online-Handel:Abmahnungen dürfen kein Geschäftsmodell sein

Auswirkungen der DSGVO

Eine Gesetzesänderung könnte Unternehmer schützen, die Opfer der Abmahn-Anwälte werden.

(Foto: dpa)

Die Politik hat dem Treiben der Anwälte viel zu lange tatenlos zugesehen. Dabei gäbe es eine einfache Möglichkeit, die Abmahn-Abzocke zu stoppen.

Kommentar von Nils Wischmeyer

Wer an einen gefährlichen Beruf denkt, dem kommt sicherlich nicht der Onlinehändler in den Sinn. Doch es ist so: Kleine deutsche Unternehmer und Selbständige setzen sich tagtäglich großen Gefahren aus, die nicht nur ihr Geschäft bedrohen, sondern sie im schlimmsten Fall auch finanziell auf Jahre hinaus ruinieren können.

Dabei wollen die meisten über das Internet harmlose Dinge verkaufen, ein wenig Computerzubehör, einen selbst entworfenen Seidenschal oder Handschuhe mit bunten Stickerein. Dass die Händler dennoch Gefahr laufen, sich mit dem Verkauf von Selbstgemachten oder Gebrauchtem zu ruinieren, daran ist die deutsche Politik schuld. Oder, genauer gesagt: ihre Untätigkeit.

Bis heute erlaubt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Händler für Kleinigkeiten abzumahnen. Was erst einmal gut klingt, hat sich in den vergangenen Jahren aber zu einem Problem für viele Onlinehändler entwickelt: Einige Anwälte und Vereine haben aus Abmahnungen ein Geschäft gemacht. Sie suchen akribisch nach kleinen Fehlern in den Auftritten der Onlineshops, etwa abgekürzte Namen im Impressum oder einen falschen Link, mahnen die Händler ab und kassieren dann dank Abmahnungen und Unterlassungserklärung bei jedem Folgefehler kräftig ab.

Das Problem ist seit Jahren bekannt und wird immer größer. Jeder dritte Händler kann bereits von solchen Erfahrungen berichten - doch die Politik sieht offenbar noch immer keinen Grund, um grundsätzlich einzuschreiten. Dabei geht es nicht nur um einzelne Existenzen, sondern um die Vielfalt im Internet, um den Wettbewerb. Wenn kleine Händler bei jedem Fehler um ihre Existenz bangen müssen, kann kein fairer Wettbewerb entstehen.

Mehr noch: Wenn die Politik es nicht schafft, diese Kleinstunternehmer vor gewieften Anwälten und Vereinen zu schützen, wird es die kleinen Händler schon bald nicht mehr geben. Leiden würden darunter nicht nur die Händler und Onlineplattformen wie Ebay, DaWanda oder Etsy, sondern auch die Konsumenten.

Das Gesetz muss den Kreis der Abmahner einschränken

Die Abmahnung an sich ist ein grundlegend richtiges Konzept, daran sollte kein Zweifel bestehen. Sie entlastet Gerichte und hilft dem Markt, kleinere Unregelmäßigkeiten selbst zu beseitigen. Wenn sich ein Händler einen Vorteil verschafft, weil er Produkte falsch beschreibt oder Informationen gezielt unterschlägt, dann sollten Wettbewerber das anprangern dürfen und auch Änderung fordern.

Falsch ist jedoch, wie spezialisierte Abmahner ein Geschäft aus Fehlern machen, die nicht oder kaum relevant für den Wettbewerb sind. Wenn ein Hamburger Handwerker einen Münchner Handwerker abmahnt, muss man sich fragen, ob dabei tatsächlich Konkurrenz besteht oder ob dahinter eine Masche zum Abkassieren steckt. Nach dem derzeit geltenden Gesetz ist es verboten, Unternehmen abzumahnen, nur um daran zu verdienen. Das Problem: In der Realität ist das extrem schwer nachzuweisen. Zu lösen wäre das, indem das Gesetz viel klarer und präziser definiert, wer ein Wettbewerber ist und wer nicht. Das würde den Kreis der Abmahner einschränken.

Die Politik hat bisher zu wenig getan. Dabei gibt es Lösungsvorschläge

Dass Fehler passieren, ist nicht abzustreiten. Sie müssen auch korrigiert werden. Doch niemand wechselt den Onlineshop wegen eines abgekürzten Namens im Impressum. Solche Kleinigkeiten sind es aber, die viele Abmahner gern aufgreifen. Das würden sie kaum machen, wenn sie daran nicht gut verdienten. Einen Lösungsansatz gibt es: Wird ein kleiner Fehler abgemahnt, sollte das Geld in die Staatskasse fließen und nicht an die Anwälte. So wird das "Geschäftsmodell Abmahnung" viel weniger lukrativ.

Statt über solche Vorschläge zu diskutieren, beschränkt sich die Bundesregierung auf Minimaländerungen. Im Koalitionsvertrag hat sie vereinbart, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. Der erlaubt es dem Kläger das Gericht zu wählen, an dem verhandelt wird. Der Beklagte muss oft weit reisen, um sich zu verteidigen, auch das treibt die Kosten für die Händler in die Höhe. Das zu ändern ist ein erster Schritt, kann aber nicht alles sein.

Denn sollte die Politik weiter untätig bleiben, droht dem Onlinehandel das gleiche Schicksal wie dem Handel in den Innenstädten. Die Vielfalt verschwindet. Schon jetzt machen erste Onlineshops aus Angst vor der nächsten Abmahnung dicht. Weitet sich das aus, dominieren künftig nur noch die großen Konzerne, die es sich leisten können, Rechtsstreitigkeiten auszufechten. Die Gesetze so zu ändern, dass die Kleinen nicht benachteiligt werden, wäre das Mindeste, was die Politiker tun könnten.

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