Das Urteil wurde mit Spannung erwartet. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes sind grundgesetzwidrig und nichtig. Allerdings erklärt das höchste deutsche Gericht auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich und ausnahmsweise möglich ist - und erläutert, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann. Verfolgen Sie im sueddeutsche.de -Liveticker, wie Regierung, Opposition und Datenschützer auf das Urteil reagieren.
Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen:"Eine richtige Klatsche"
Das Karlsruher Urteil spaltet Politiker, Polizei und Datenschützer. Innenminister de Maizière gibt sich unbeirrt - und will weiter Daten sammeln. Die Reaktionen zum Nachlesen im sueddeutsche.de-Liveticker.
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