Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Jetzt aber schnell

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Nach zähem Ringen scheint eine große Reform des Rundfunks nun plötzlich zum Greifen nah zu sein. Ein Ausblick auf Pläne, die schon 2021 umgesetzt werden könnten.

Von Claudia Tieschky

Wird jetzt ein Sommermärchen wahr? Seit vielen Monaten laborierten die Länder erfolglos an einer Großreform der öffentlich-rechtlichen Sender, ihres Auftrags, ihrer Finanzen, und der Frage, was sie im Netz dürfen. Immer aufs Neue wurde vertagt, alles wirkte festgefahren. Nicht mehr realistisch schien der Plan, die Reform bis zur nächsten Abgabenerhöhung 2021 durchzubringen, eine Reform, die ohnehin gewaltig sein müsste, um eine Anhebung auf die 19 Euro zu verhindern, was möglicherweise einige Bundesländer blockieren würden, wogegen die Sender klagen könnten - mit einem Wort: Drama. Und nun könnte offenbar diese Woche überraschend alles schnell Form annehmen, wenn am Mittwoch turnusmäßig die Rundfunkländerkommission zusammenkommt und am Donnerstag die Ministerpräsidenten in Berlin tagen. Es besteht die Chance auf eine bemerkenswert schnelle Lösung.

Das betrifft zum einen den schon so oft vertagten Telemedienauftrag, also die Frage, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im Web dürfen, entweder als Begleitung ihres auf den Sendern gezeigten Programm oder unabhängig davon. Wie Horizont zuerst berichtete, haben sich Sender und Verleger nun geeinigt, unter der Verhandlungsführung von unter anderem Springer-Chef und Zeitungsverleger-Präsident Mathias Döpfner ("Staatsfunk") und MDR-Intendantin Karola Wille würden die Sender demnach ein Verbot "presseähnlicher" Angebote akzeptieren, also von Seiten, in denen die Verlage unlauteren Wettbewerb sehen; eine Schiedsstelle soll in Streitfällen entscheiden. Die ARD-Intendanten berieten am Montag offenbar intensiv über die Einigung. Nach SZ-Informationen soll es inzwischen eine verabschiedungsfähige Gesetzesformulierung geben, sodass die Ministerpräsidenten am Donnerstag diesen Teil der Reform billigen könnten, der dann die Länderparlamente zustimmen müssen.

Die Textlastigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Seiten hatte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Verlagen geführt, die darin ein "presseähnliches" Angebot erkennen, das schon laut aktuellem Rundfunkstaatsvertrag verboten ist. Jahrelang zieht sich etwa ein Streit über die Tagesschau-App; gegen deren Ausgabe vom 15. Juni 2011 klagen exemplarisch mehrere Verlage, darunter auch der Süddeutsche Verlag. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten der Verlage will der zuständige NDR dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegen.

Am Montag wollten sich weder die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab, bei der die Federführung der Rundfunkländerkommission liegt, noch die ARD näher äußern. Ein ARD-Sprecher erklärte lediglich, der Telemedienauftrag sei Thema bei der Ministerpräsidentenkonferenz, dem wolle man nicht vorgreifen.

Das neue Telemediengesetz soll den Sendern aber auch erlauben, Programme unabhängig vom linearen TV-Programm herzustellen und zu verbreiten. Sie dürften also zum Beispiel Webserien produzieren, die über soziale Medien zu den Nutzern kommen. Das soll die Programmkosten insgesamt nicht erhöhen, haben die Intendanten versichert. Und es führt direkt zum Kern von deren Finanzierungsproblem.

Aus dem Tatendrang der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen und Thüringen ist ein Reformentwurf entstanden, der ebenfalls diese Woche diskutiert werden soll und den Rundfunkbeitrag künftig geräuscharm auf Basis der Inflationsrate anpassen will. Das würde die Rolle der KEF sehr ändern, der unabhängigen Expertenkommission. Sie prüft bisher einen angemeldeten Bedarf der Sender, rechnet die Einnahmen dagegen und legt dann die Höhe der Rundfunkabgabe fest. Die KEF würde zu einer dauernden Kontrollinstanz für die Sender und könnte den Einstiegswert für eine Indexierung festlegen. Verfassungsrechtliche Bedenken sehen die sechs Länder nicht; sie schätzen die Höhe einer Rundfunkabgabe ab 2021 nach ihrer Idee auf knapp 18 Euro und dürften um den Charme dieser Zahl für die Politik wissen.

Das Besondere an dem Entwurf ist aber, dass die Sender mehr Verantwortung und Spielräume für Programme und Finanzen bekämen. Sie dürften alle Kanäle weitermachen, die sie derzeit bespielen, müssten das aber nicht. Verpflichtend wäre demnach nur, dass es ein Erstes Programm, die Dritten, das ZDF, Arte und 3sat gibt. Den Rest könnten die Anstalten umbauen - etwa zugunsten neuer Web-Programme oder ihrer Mediatheken. Damit wären die Sender in der Lage, selbst zu entscheiden, wo sie sparen und wo ausbauen. Für die Programm- und Finanzaufsicht der Gremien würde das mehr unternehmerische Verantwortung bedeuten, die Sender müssten sich regelmäßig in einem "Auftragsbericht" gegenüber der Rundfunkländerkommission erklären, dem die KEF einen "Evaluierungsbericht" entgegenhielte.

Dem Modell zufolge würde der öffentlich-rechtliche Auftrag und die Abgrenzung zum Privatfunk im Gesetz schärfer formuliert als heute. Dazu sollen Elemente aus dem ORF-Gesetz und der Charta der BBC übernommen werden. Die Sechsergruppe hat bereits einen Staatsvertragsentwurf ausgearbeitet; allerdings hat auch Rheinland-Pfalz einen Reformplan, über den die Kommission reden wird, der ebenfalls den Auftrag flexibler machen, aber am KEF-Modell festhalten möchte.

Staatssekretärin Heike Raab wird am Mittwoch auch das vorstellen, was sie unter dem Titel Reformstaatsvertrag schon lange mit Ehrgeiz vorantreibt: Es geht darum, zu einem neuen Rundfunkbegriff für die digitale Welt zu kommen. Dort, wo Streaming-Angebote heute noch eine Rundfunklizenz brauchen, gab es zuletzt oft Streit. Nun soll etwa die neue Kategorie eines "Bagatell-Rundfunks" ins Gesetz, der vom Veranstalter nur angezeigt werden muss. Andrerseits sollen künftig auch Internetangebote an Auflagen gebunden sein, die journalistische Angebote anderer bündeln und allgemein zugänglich machen, wenn sie für die Meinungsbildung Relevanz haben. Das könnte dann die nächste große Reform nach der großen Reform werden.

© SZ vom 12.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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